Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement
- StudienabschlussMaster of Arts (M.A.)
- StudienformVollzeit
- Regelstudienzeit4 Semester
- StudienbeginnWintersemester (1.10.)
- Leistungspunkte (ECTS)120
- UnterrichtsspracheDeutsch
- Fachbereich / ZentralinstitutFachbereich 5 Polizei und Sicherheitsmanagement
Studiengangsbeschreibung
Die Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster bietet den akkreditierten, zweijährigen Masterstudiengang "Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement" für Polizeibeamt*innen des gesamten Bundesgebietes an. Die Studierenden erwerben die unverzichtbaren Kenntnisse und Fähigkeiten, die den aktuellen Bedürfnissen des Berufsfeldes gerecht werden sowie eine tragfähige Grundlage für die spätere Wahrnehmung von Führungsaufgaben.
Berufsfelder
Durch das Studium sollen folgende Kompetenzen erworben werden:
- Führen größerer Polizeidienststellen und Einheiten
- Leitung des Einsatzes der Polizei in Führungsstellen
- Wahrnehmung besonderer Aufgaben in Zentralbehörden des Bundes sowie der Länder und in obersten Bundes- und Landesbehörden
- Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung der Polizeivollzugsbeamt*innen
Der Abschluss M.A. Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement berechtigt zum Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst.
Studienaufbau
Das erste Studienjahr des Masterstudiums wird - bis auf die einmonatige Studieneingangsphase - dezentral bei den Ländern bzw. beim Bund durchgeführt. In Kooperation zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg sowie dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Polizei beim Deutschen Bundestag erfolgt dieses gemeinsam an der HWR Berlin. Ein ausgewähltes Lehrendenkollegium beider Bundesländer gestaltet die Lehrveranstaltungen der ersten zehn Module gemeinsam. Das zweite Studienjahr verbringen die Studierenden zentral an der DHPol in Münster.
Das Studium gliedert sich in 16 Module und zwei Wahlpflichtmodule. Davon werden sieben im dezentralen Studienabschnitt in Bund und Ländern gelehrt, sieben ausschließlich im zentralen Studienabschnitt an der DHPol und vier sowohl im ersten als auch im zweiten Studienjahr.
Nachfolgende Module stehen im ersten Studienjahr an der HWR Berlin auf dem Lehrplan:
Modul 1: Polizei in Verwaltung, Politik und Gesellschaft
Modul 2: Besondere Aspekte des Verfassungs- und Eingriffsrechts einschließlich europarechtlicher Einflüsse und Rechtsmethodik
Modul 3: Grundlagen des Einsatzmanagements
Modul 4: Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; Recht des öffentlichen Dienstes
Modul 5: Gestaltung von Organisationen
Modul 6: Kriminalwissenschaften
Modul 7: Verkehrssicherheitsarbeit der Länderpolizeien oder des Bundes
Modul 8: Polizeiliche Informationsgewinnung
Modul 9: Phänomenbezogenes Polizeiliches Einsatzmanagement I
Modul 10: Europäische polizeiliche Kooperationen sowie nationale und internationale polizeiliche Zusammenarbeit
Gemäß § 29 des Gesetzes über die Deutsche Hochschule der Polizei (DHPolG) erfolgt die Auswahl der Studierenden durch den Bund und die Länder im Benehmen mit der Deutschen Hochschule der Polizei.
Zum Studium können nur Polizeibeamt*innen des gehobenen und höheren Dienstes oder Anwärter*innen für den höheren Polizeidienst zugelassen werden, die:
- nicht älter als 40 Jahre sind,
- die Hochschulreife oder einen entsprechenden anerkannten Bildungsstand besitzen und
- a) nach dem abgeschlossenen Studium an einer Fachhochschule für den öffentlichen Dienst oder einer vergleichbaren Einrichtung die Laufbahnprüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst abgelegt haben und über Diensterfahrungen nach dem Fachhochschulstudium verfügen, sich im Dienst besonders bewährt haben sowie in Auswahlverfahren der Länder und des Bundes nach dem Prinzip der Bestenauswahl die Zulassung zum Studium erhalten haben oder
b) das Abschlusszeugnis einer wissenschaftlichen Hochschule besitzen und in einem Auswahlverfahren der Länder und des Bundes nach dem Prinzip der Bestenauswahl die Zulassung zum Studium erhalten haben.
- die zweite juristische Staatsprüfung oder nach der Hochschulprüfung die Staatsprüfung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst abgelegt haben. Sie werden an der Hochschule für die Aufgaben des höheren Polizeivollzugsdienstes in einem Weiterbildungsangebot vorbereitet. § 29 Abs. 3 DHPolG gilt entsprechend.
Ausnahmsweise sind Zulassungen bis zum vollendeten 45. Lebensjahr zulässig, wenn eine Zulassung unter Einhaltung der Höchstaltersgrenze aus einem von der Beamtin oder dem Beamten nicht zu vertretenden Grund nicht möglich war oder die Laufbahnverordnungen des Bundes und der Länder dies zulassen.
Ein direkter Zugang zum Masterstudium über eine Einschreibung an der DHPol oder der HWR Berlin ist nicht möglich. Gemäß § 29 des Gesetzes über die Deutsche Hochschule der Polizei (DHPolG) erfolgt die Auswahl der Studierenden durch den Bund und die Länder im Benehmen mit der Deutschen Hochschule der Polizei.
Der Studiengang trägt das Siegel des Akkreditierungsrats.
Die Akkreditierungsinformation ist in der Datenbank ELIAS des Akkreditierungsrats verfügbar.
Gebühren und Förderung
- Studiengebühren
keine
- Semesterbeitrag
aktueller Semesterbeitrag
Beratung für Studieninteressierte
Studiengangskoordination
FB 5 Polizei und Sicherheitsmanagement
Anne Schilling
Studiengangskoordination "M.A. Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement"
+49 30 30877-2862
anne.schilling@hwr-berlin.de
Studiengangsleitung

FB 5 Polizei und Sicherheitsmanagement
Prof. Dr. Marc Coester
Professur für Kriminologie
+49 30 30877-2854
marc.coester@hwr-berlin.de
