27.03.2026 — Pressemitteilung 09/2026Pressemitteilung 09/2026 | 27.03.2026

Forschung

Versammlungsrecht in Berlin: Reform wirkt, Lücken bleiben

Fünf Jahre nach Inkrafttreten steht das Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz auf dem Prüfstand. Ein Forschungsteam der HWR Berlin legt erstmals umfassende Analyse der Anwendungspraxis vor.

Zwei Polizisten in schwarzer Uniform sichern eine Straßensperre mit Absperrgittern vor dem Brandenburger Tor in Berlin.
Zwischen Grundrechtsschutz und Einsatzpraxis: Interdisziplinäres Forschungsteam des Forschungsinstituts für Öffentliche und Private Sicherheit der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin hat Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz erstmals aus rechts- und sozialwissenschaftlicher Perspektive untersucht Foto: Sylke Schumann

Berlin, 26. März 2026 – Mehr als 7.000 Demonstrationen jährlich machen die deutsche Hauptstadt zu einem zentralen Ort gelebter Versammlungsfreiheit. Wie tragfähig die rechtlichen Grundlagen dafür sind, zeigt eine aktuelle Evaluation des Forschungsinstituts für Öffentliche und Private Sicherheit (FÖPS Berlin) der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin).

Evaluation des Versammlungsfreiheitsgesetzes

Ein interdisziplinäres Forschungsteam hat das 2021 verabschiedete Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz (VersFG) erstmals aus rechts- und sozialwissenschaftlicher Perspektive untersucht. In ihrem nun veröffentlichten Abschlussbericht zur Studie, die 2024 und 2025 im Auftrag der Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport durchgeführt wurde, kommen die Wissenschaftler*innen zu einem differenzierten Ergebnis: Zentrale Reformansätze funktionieren in der Praxis, zugleich bleiben grundlegende Fragen der Umsetzung und Systematik offen.   

Reform greift in zentralen Punkten

Die Evaluation ergab, dass insbesondere die gesetzliche Verankerung zentraler Prinzipien aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts tragfähig ist. Dazu zählt vor allem das Kooperationsgebot zwischen Versammlungsbehörde und Polizei auf der einen und Veranstaltenden auf der anderen Seite, insbesondere wenn diese ihrerseits kooperationsoffen agieren. Auch die Herabstufung bestimmter versammlungsrechtlicher Straftatbestände zu Ordnungswidrigkeiten hat sich bewährt. Aus Sicht der Polizeipraxis sowie von Demonstrierenden und deren Anwält*innen eröffnet dies mehr Spielraum, um Konflikte frühzeitig und niedrigschwellig zu lösen. 

Methodik und Datengrundlage

Für die Untersuchung analysierte das Forschungsteam Rechtsprechung und behördliche Entscheidungsprozesse. Ergänzend wurden Interviews mit Vertreter*innen von Versammlungsbehörde, Polizei, veranstaltenden Akteur*innen und Rechtsexpert*innen geführt. Zudem beobachteten die Forschenden größere Demonstrationen und polizeiliche Maßnahmen vor Ort. 

Historischer Kontext und gesetzliche Entwicklung

Seit der Föderalismusreform 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht nach dem Grundgesetz (GG) bei den Bundesländern. Berlin machte davon erst 2021 Gebrauch. Zuvor galt ein Versammlungsgesetz des Bundes aus den 1950er Jahren, das die heutigen Formen von Protest und Versammlungen nur unzureichend abbildete. Die Praxis hat sich seither deutlich verändert: Proteste und Demonstrationen sind vielfältiger und heterogener geworden. Die umfangreiche rechtsverbindliche Konkretisierung der im Grundgesetz geschützten Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) durch das Bundesverfassungsgericht kam in dem Gesetz noch nicht vor, musste von Versammlungsbehörden, Polizei und Demonstrierenden dennoch angewendet werden.

Konkreter Nachbesserungsbedarf

Das Forschungsteam sieht insbesondere bei der konsequenten Umsetzung verfassungsrechtlicher Leitlinien Verbesserungsbedarf. Die Autor*innen des Abschlussberichts betonen, dass bei der Anwendung des Versammlungsrechts der Schutz der Grundrechte maßgeblich sein muss, unabhängig von der Arbeitsbelastung von Polizei und Versammlungsbehörde. 

Auch bei der Abgrenzung zwischen rechtlich privilegierten Versammlungen und anderen Veranstaltungsformen besteht Klärungsbedarf. Nach Einschätzung der Forschenden sollten kommerziell veranstaltete Zusammenkünfte in der Regel nicht mehr als Versammlung eingestuft werden und damit nicht unter das Versammlungsrecht fallen.

Zudem bildet das Gesetz aktuelle Organisationsformen von Demonstrationen nur teilweise ab. Große Versammlungen werden häufig von breiten Bündnissen getragen, nicht von klar hierarchisch strukturierten Organisationen. Die starke Orientierung des Versammlungsfreiheitsgesetzes an einer Person, die als Leitung der Versammlung bestimmt wird, kann die versammlungsbehördliche und polizeiliche Arbeit erleichtern, entspricht aber in vielen Fällen nicht der Realität.

Schließlich empfehlen die Forschenden eine klare gesetzliche Grundlage für die Erhebung und Auswertung personenbezogener Daten im Vorfeld von Versammlungen, da hier bislang rechtliche Unklarheiten bestehen. 

Der Abschlussbericht der Evaluation ist veröffentlicht unter:

Forschungsteam

Prof. Dr. Hartmut Aden (Leitung des Forschungsteams)
Professor für Öffentliches Recht, Europarecht, Politik- und Verwaltungswissenschaften
Tel.: +49 30 30 30877-2868, E-Mail: Hartmut.Aden(at)hwr-berlin.de

Prof. Dr. Daniela Hunold 
Professur für Soziologie mit Schwerpunkt Empirische Polizeiforschung 
Tel.: +49 30 30877-2827, Daniela.Hunold(at)hwr-berlin.de

Prof. Dr. Vincenz Leuschner
Professur für Kriminologie und Soziologie 
Tel.: +49 30 30877-2844, Vincenz.Leuschner(at)hwr-berlin.de

Prof. Dr. Sabrina Schönrock
Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Grund- und Menschenrechte sowie Besonderes Verwaltungsrecht
Tel.: +49 30 30877-2878, Sabrina.Schoenrock(at)hwr-berlin.de

Wissenschaftliche Mitarbeitende: 

Maren Wegner, Aaron Reudenbach und Maximilian Arndt 
E-Mail für alle: EvaVersFG(at)hwr-berlin.de

Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit (FÖPS)

Das Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit (FÖPS) der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin bündelt seit 2013 interdisziplinäre Forschungsaktivitäten zu Fragen der öffentlichen und privaten Sicherheit, insbesondere zu Polizei, Kriminalprävention, Gewalt, Krisenmanagement und dem Schutz kritischer Infrastrukturen
www.foeps-berlin.org

Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin)
Die Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin ist mit über 11 500 Studierenden eine der großen Hochschulen für angewandte Wissenschaften – mit ausgeprägtem Praxisbezug, intensiver und vielfältiger Forschung, hohen Qualitätsstandards sowie einer starken internationalen Ausrichtung. Das Studiengangsportfolio umfasst Wirtschafts-, Verwaltungs-, Rechts- und Sicherheitsmanagement sowie Ingenieurwissenschaften in über 60 Studiengängen auf Bachelor-, Master- und MBA-Ebene. Die HWR Berlin unterhält 195 aktive Partnerschaften mit Universitäten auf allen Kontinenten und ist Mitglied im Hochschulverbund „UAS7 – Alliance for Excellence“. Als eine von Deutschlands führenden Hochschulen bei der internationalen Ausrichtung von BWL-Bachelorstudiengängen und im Dualen Studium belegt die HWR Berlin Spitzenplätze in deutschlandweiten Rankings und nimmt auch im Masterbereich vordere Plätze ein. Die HWR Berlin ist einer der bedeutendsten und erfolgreichen Hochschulanbieter im akademischen Weiterbildungsbereich und Gründungshochschule. Die HWR Berlin unterstützt die Initiative der Hochschulrektorenkonferenz „Weltoffene Hochschulen – Gegen Fremdenfeindlichkeit“.

www.hwr-berlin.de