Absolute Sicherheit gibt es nicht, aber es geht besser
Kriminalistik-Professor Christian Matzdorf von der HWR Berlin ordnet den Anschlag auf den CSD ein und erklärt, wo Politik, Justiz und Sicherheitsbehörden jetzt gefordert sind.

Zur Person:
Christian Matzdorf ist Professor für Kriminalistik mit dem Schwerpunkt Kriminaltechnik an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin). Zuvor war er mehr als 30 Jahre bei der Polizei Berlin tätig, zuletzt als Polizeidirektor. Als kriminalistischer Gutachter begleitete er gemeinsam mit Dr. Sandra Schmidt, Professorin für Sicherheitsbehördliches Einsatzmanagement und Führungswissenschaft an der HWR Berlin, den Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung des Terroranschlags auf den Berliner Breitscheidplatz am 18. Dezember 2016. Mit seiner langjährigen Erfahrung, praktischer und wissenschaftlicher Perspektive ist er ein gefragter Experte für Kriminalitäts- und Sicherheitsthemen in den Medien.
Professor Matzdorf, nach dem Anschlag vom vergangenen Wochenende fragen sich viele, ob sie noch unbeschwert ein Straßenfest, ein Konzert oder einen Weihnachtsmarkt besuchen können.
Prof. Matzdorf: Die Verunsicherung ist nachvollziehbar. Fest steht, Sicherheitsbehörden haben seit dem Anschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt 2016 eine Menge dazugelernt, bei Sicherheitsmaßnahmen, polizeilichen Einsatzkonzeptionen und der kriminaltechnischen Bearbeitung von Tatorten. Der Fokus auf Prävention wurde geschärft. Gleichzeitig gibt es Bereiche, die wir kritisch hinterfragen müssen, etwa die Rolle der Justiz oder den Informationsaustausch zwischen Bundesländern und Behörden untereinander. Außerdem gehören teilweise nicht nachvollziehbare Restriktionen des Datenschutzes auf den Prüfstand.
Falsch wäre es, aus Furcht Straßenfeste, Konzerte oder Weihnachtsmärkte zu meiden. Das wäre genau das, was die Feinde westlicher Werte, die Gegner von Demokratie und Vielfalt, erreichen wollen.
Wie steht es um das Sicherheitsgefühl im Alltag, auf dem Weg zur Arbeit, in der U-Bahn oder bei öffentlichen Veranstaltungen?
Prof. Matzdorf: Ob wir uns sicher fühlen, hängt im Alltag, beruflich wie privat, von vielen Faktoren ab und nicht nur von der tatsächlichen Gefährdung, auch von unserer Persönlichkeit. Deshalb ist es schwierig, allgemeingültige Ratschläge zu geben, mit einer Ausnahme: „Situational Awareness“, also situationsbedingte Aufmerksamkeit, sollte zum Grundrauschen unseres Verhaltens gehören. Nicht als Daueranspannung in der Form eines Hyperarousal, vielmehr als Wachsamkeit.
Sie leiten Selbstbehauptungskurse. Welche Techniken helfen, sich im öffentlichen Raum sicherer zu bewegen, ohne ständig in Alarmbereitschaft zu sein?
Prof. Matzdorf: Behalten Sie Ihre Umgebung im Blick mit dem „360-Grad-Scan“. Ursprünglich stammt das Prinzip aus der Selbstverteidigung. Gemeint ist damit, dass ich weiß, wo ich bin, wohin ich gehe und was vor, neben und vor allem hinter mir geschieht, ohne mich ständig umsehen zu müssen. Diese Taktik lässt sich mühelos in das alltägliche Verhalten aufnehmen. Sie gibt Orientierung und Sicherheit und sorgt dafür, dass uns plötzliche Ereignisse nicht mehr so leicht überraschen. Zudem kann mentales Training die Reaktionszeit erheblich reduzieren. Ich praktiziere das seit vielen Jahren und habe quasi keine „Schrecksekunde“ mehr. Statt paralysiert in Schockstarre zu verfallen, reagiere ich reflexartig.
Wie klappt das mit Musik auf den Ohren und Blickrichtung aufs Handy?
Prof. Matzdorf: Schlecht bis gar nicht. Wenn man sich auf diese Techniken einlässt, bedeutet das, dass das Smartphone direkt vor dem Gesicht oder die Kopfhörer über oder in beiden Ohren der Vergangenheit angehören müssen. Ebenso wie ein Konsum von Alkohol und Drogen, die die Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit einschränken können. Wer aufmerksam bleibt, fühlt sich sicherer, stärker und wehrhaft... und ist es häufig auch.
Die Aufmerksamkeit richtet sich nach einem Anschlag oft schnell auf den oder die Täter. Kümmern wir uns aus Ihrer Sicht ausreichend um die Opfer, deren Angehörige, Zeugen und andere Menschen, die von solchen Gewalttaten betroffen sind?
Prof. Matzdorf: Ein klares „NEIN!“ ist hier meine Antwort, obwohl in den letzten Jahren hier schon ein deutliches Umdenken stattgefunden hat. Ich habe noch erlebt, dass Opfer in der (kriminal)polizeilichen Ermittlungsarbeit nur als „Zeugen“ oder „Geschädigte“ wahrgenommen wurden. Diese Sicht setzte sich lange im justiziellen Verfahren fort. Auch heute noch dürfen Angeklagte vor Gericht so viel lügen wie sie wollen. Als Zeuge können Sie schlimmstenfalls in Beugehaft genommen werden, bis zu sechs Monate lang. Sie sind verpflichtet, die Wahrheit zu sagen, ansonsten kann es auch strafrechtliche Konsequenzen geben. Dass Opfer heute bis vor Gericht begleitet werden können, dass Nebenklagen der Opfer möglich sind und Geschädigte nach einem Strafverfahren nicht mehr jeden Anspruch in langwierigen Prozessen erneut zivilrechtlich durchsetzen müssen, sind wichtige Errungenschaften der jüngeren Justizgeschichte. Trotzdem zeigt sich daran, wie stark Ermittlungsarbeit und Justiz noch immer auf Täter*innen zentriert sind und Teil der gesellschaftlichen Realität.
Wie problematisch ist die öffentliche Aufmerksamkeit, die manche Täter*innen erhalten?
Prof. Matzdorf: Besonders bedrückend ist, wenn Täter*innen nach schweren Straftaten frühzeitig aus der Haft entlassen werden, Unterstützung erhalten, um die Resozialisierung zu erleichtern, etwa durch finanzielle Hilfe, Wohnraum oder Arbeitsvermittlung und andere Maßnahmen, während die Opfer dieser Taten körperlich, mental und oft auch finanziell ruiniert ums Überleben kämpfen müssen. Täter*innen, die dann auch noch ihre Bekanntheit in Talkshows, mit Buchveröffentlichungen oder durch andere öffentlichkeitswirksame Auftritte nutzen, relativieren damit ihre Taten. Das kann auf Opfer verhöhnend wirken und zu einer weiteren Viktimisierung führen.
Opferhilfe sollte weit über den Zeitpunkt eines schädigenden Ereignisses hinaus reichen.
Und wieder wird die Frage gestellt: Wie kann ein bekannter Gefährder und sogar verurteilter Straftäter sich trotzdem frei bewegen?
Prof. Matzdorf: Die radikale islamistische Szene in Deutschland umfasst mehrere Tausend Personen. Wie viele davon als Gefährder*innen gelten, hängt von der Definition der jeweiligen Behörde ab und davon, welches Verhalten unter den Begriff „Gefährder“ subsumiert wird. Den harten Kern beziffert das Bundeskriminalamt auf rund 400 bis 450 Personen. Bei Gefährdern unterscheidet man zwischen extremistisch gefährlich und radikalisiert, aber weniger auffällig. Hinzu kommt eine deutlich größere Unterstützerszene, die sich zahlenmäßig wohl im fünfstelligen Bereich bewegt. Es ist schlicht rechtlich und faktisch unmöglich, all diese Personen dauerhaft und lückenlos im Blick zu behalten. Die Polizei kann nur leisten, was der Gesetzgeber ihr ermöglicht – das Recht setzt der Taktik den Rahmen – und benötigt dafür die geeignete technische und personelle Ausstattung. Diese Aussage ist nicht zu verwechseln mit den pauschalen Forderungen nach mehr Personal und mehr finanziellen Mitteln. Hier geht es um Rechtsgrundlagen, die den Anforderungen heute und in der nahen Zukunft entsprechen, was derzeit nur ansatzweise der Fall ist. Es geht auch um die Notwendigkeit von technischen Lösungen, um die Aufgaben bewältigen zu können, und um Menschen, die mit dieser Technik fachkundig umgehen können, also Fachpersonal und nicht „Universalermittlerinnen und -ermittler“.
Was muss sich ändern?
Prof. Matzdorf: Der Gesetzgebungsprozess ist unbequem, aber er muss vom Gesetzgeber undogmatisch, also frei von ideologischen Hemmnissen in Angriff genommen werden. Informationsaustausch zwischen Behörden darf bei schwersten Gefahrenlagen nicht an Datenschutzregelungen scheitern.
Im aktuellen Fall stand der mutmaßliche Täter unter Beobachtung. Weshalb konnte die Tat trotzdem nicht verhindert werden?
Prof. Matzdorf: Hier fühlt man sich an den Breitscheidplatz-Anschlag vor zehn Jahren erinnert. Denn auch der Täter war bekannt, radikalisiert und man wusste, dass er Unterstützer hatte und nicht allein agierte. Auch hier wird vermutet, dass es mindestens eine Person geben soll, die in irgendeiner Weise beteiligt war. Ein wesentlicher Punkt war hier der mangelhafte Datenaustausch zwischen zwei Bundesländern. Ich habe in einer Art Präambel vor dem Untersuchungsausschuss formuliert, dass die Restriktionen des Datenschutzes in Verbindung mit der mangelhaften Informations- und Kommunikationsstruktur zwischen Bund, Ländern untereinander und zwischen beteiligten Behörden damals und noch stärker in der Zukunft verhindern, dass solche oder vergleichbare Lagen angemessen bearbeitet werden können. Das schloss ausdrücklich die Aufarbeitung im Rahmen eines Bundestagsuntersuchungsausschusses mit ein.
Diesem Terroranschlag war die Verurteilung des volljährigen Straftäters nach Jugendstrafrecht vorangegangen.
Prof. Matzdorf: Das Verhalten der Justiz ist diesem konkreten Fall schwer zu bewerten, ohne die Prozessakte und die Urteilsbegründung zu kennen. Dennoch, es erstaunt immer wieder, dass Personen, die erwachsen sind, nicht selten nach Jugendstrafrecht verhandelt werden. Dieses Thema ist in letzter Zeit auch in der politischen Diskussion sehr präsent. Bei Personen, bei denen eine Persönlichkeitsentwicklungsverzögerung oder mangelnde emotionale Reife konstatiert wurde, ist das Vorgehen erklärbar. Bei Personen, die in bestimmten Bereichen sehr gefestigt Überzeugungen vertreten und zielgerecht agieren und agitieren, wie es hier nun sukzessive bekannt wurde, ist es schlicht nicht nachvollziehbar, dass ein Verfahren vor dem Amtsgericht und nicht vor einer Kammer des Landgerichts verhandelt wird, wenn die Anklage auf „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat“ lautet.
Welche weiteren Schwachstellen sehen Sie?
Prof. Matzdorf: Als Beispiel soll hier die Tatsache genügen, dass nach bisherigem Kenntnisstand die Berliner Polizei nicht mit einem Foto des Beschuldigten und seinem vollen Namen in den sozialen Medien fahnden durfte, weil dem das Persönlichkeitsrecht des Täters entgegenstand. Angesichts der zu schützenden Grundrechte nachvollziehbar, aber so wurden nicht nur die Erfolgschancen der Öffentlichkeitsfahndung erheblich verringert, sondern auch in Kauf genommen, dass es bei einer anhaltenden Gefährdungslage – der Täter hat seine Gefährlichkeit ja eindrücklich unter Beweis gestellt und war bewaffnet und auf freiem Fuß – weitere Opfer geben kann. Was deren Rechte betrifft, darauf war ich vorhin schon eingegangen.
Sie beschäftigen sich seit vielen Jahren mit den kriminalistischen Folgen von Radikalisierung. Entstehen solche Taten aus dem Nichts?
Prof. Matzdorf: Aus meiner Sicht nicht. Häufig ist das eine Frage des Angebots, wie sich beispielsweise auch am Zuspruch junger Menschen zu rechtsradikalen Ideologien beobachten lässt. In einer Phase, in der ihnen Orientierung fehlt, erhalten sie ein Angebot, gut verpackt mit der Möglichkeit „mitzumachen“. Wer sich nicht wahrgenommen oder angekommen fühlt, das kann ganz subjektiv sein, nimmt Ideen oder Ideologien eher an, die dieses Vakuum füllen, die Halt und Gemeinschaft versprechen. Das kann in virtuellen Räumen, den Echokammern des Internets, dazu führen, dass diese Personen sich radikalisieren und immer weiter aus der realen Welt entfernen.
Dabei sprechen also rechts- wie linksradikale, aber auch religiöse Gruppierungen bestimmte Bedürfnisse gezielt an.
Prof. Matzdorf: Es wird ein Wir-Gefühl geboten, es gibt übergeordnete Ziele. Man ist Teil einer Gemeinschaft, die sich erhöht, indem andere abgewertet werden. Man bekommt Halt in einer Phase der Orientierungslosigkeit. Das ist dann problematisch, wenn nur noch ideologische Reflexionen kommen und dann die Radikalisierung eintritt, die auch der Außenwelt, sei es durch Symbole wie hier den Kleidungswechsel zu schwarz und die Veränderung des Aussehens mit einem Vollbart, Signale gibt. Häufig gibt es vor gravierenden Ereignissen auch noch ein sogenanntes Leaking, ein Begriff, den wir aus der Amokforschung kennen: Hier sendet die radikalisierte Person bewusst oder unbewusst Signale, die auf eine bevorstehende Gewalttat hindeuten. Solche Signale gilt es zu erkennen, was ein schwieriges Unterfangen ist.
Gibt es typische Täterprofile?
Prof. Matzdorf: Eines ist das Profil des sogenannten „einsamen Wolfs“, der ohne soziale Bindung unterwegs ist, der sich dann einer Richtung anschließt. Diese Täter fühlen sich nirgendwo zugehörig, waren oft bereits kriminell in Erscheinung getreten und suchen Halt in extremistischen Milieus. Da hier die Einbindung in einen familiären oder anderen sozialen Kontext fehlt, können auch mögliche Warnsignale nicht wahrgenommen werden.
Viele dieser Täter sind sehr jung, sind teilweise wie im aktuellen Fall in Deutschland geboren, in der westlichen Lebensweise großgeworden, die sie dennoch komplett ablehnen.
Prof. Matzdorf: Gerade bei jungen Menschen müssen wir zur Beurteilung des Sachverhalts Soziolog*innen, Psycholog*innen und Kriminolog*innen an einen Tisch holen. Auf der Suche nach Orientierung und Anerkennung finden manche jungen Menschen Antworten auf Fragen wie „Was gibt mir Halt, erfüllt mich mit einem Sinn?“ in extremistischen Ideologien. Das kann dann das Extrem sein, das Streben nach Geld, Status in Form von teuren Autos und anderem, „Gangster“ sein zu wollen oder eben auch genau das Gegenteil, mit einer ideologischen Einbettung und Selbsterhöhung und letztlich mit der Aussicht auf Ehre nach dem Tod. Erstaunlich ist, dass sich oft beide Extreme nacheinander finden, was unter anderem bei dem Täter des Breitscheidplatzattentats der Fall war.
Dafür müssen Freiheitsrechte und Sicherheitsinteressen immer wieder neu und so austariert werden, dass das Funktionieren unseres Systems zum Wohle aller gewährleistet wird.
Trotz der Bedrohung gilt Deutschland im internationalen Vergleich weiterhin als sicheres Land. Was gibt Ihnen Zuversicht, dass wir Terror begegnen können, ohne unsere offene Gesellschaft aufzugeben?
Prof. Matzdorf: Ich setze ganz stark auf ein kollektives Mindset. Wir dürfen uns nicht verunsichern lassen und müssen an unseren Werten festhalten: dass Freiheit, Demokratie, Vielfalt Werte darstellen, die ihre rechtliche Ausformung in der Verfassung gefunden haben und ihre praktische Ausformung täglich neu in der Realität erleben.
Meine Hoffnung gilt dem Ausgleich von Interessen der Gesellschaft und Individualinteressen hinsichtlich der Wahrung von Freiheits- und Persönlichkeitsrechten. Dafür müssen Freiheitsrechte und Sicherheitsinteressen immer wieder neu und so austariert werden, dass das Funktionieren unseres Systems zum Wohle aller gewährleistet wird. Es geht nicht nur um die Frage, ob die Polizei ein Foto eines Attentäters und seinen Namen veröffentlichen darf. Weshalb dürfen beispielsweise selbst Jugendämter untereinander nicht so miteinander kommunizieren und Informationen teilen, dass das Kindeswohl in allen Fällen gewährleistet werden kann. Sie kooperieren oft aus denselben Gründen nicht mit polizeilichen Stellen und nehmen eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen in Kauf. Hier wird hart diskutiert werden müssen.
Ich hoffe auch, dass wir es schaffen, in der Prävention durch staatliche und nichtstaatliche Akteur*innen erfolgreicher zu sein. Sogenannte De-Radikalisierungsprogramme sollten wir nicht pauschal finanzieren, sondern wissenschaftlich in ihrer Wirksamkeit evaluieren. Ich wünsche mir präventiv wie repressiv die stärkere Nutzung von technischen Möglichkeiten, wenn es nach richterlicher Bewertung geboten scheint und die Ausstattung der Behörden mit Fachpersonal, das die Anwendung der Technik erst ermöglicht.
Nach solchen Anschlägen werden oft schärfere Gesetze gefordert. Wie stehen Sie dazu?
Prof. Matzdorf: Da ich kein Jurist bin, möchte ich mich mit konkreten Vorschlägen zurückhalten. Der Gesetzgeber hat in der Vergangenheit einiges versäumt beziehungsweise gesetzliche Grundlagen geschaffen, die in der Praxis statt Klarheit zu erzeugen zu Erschwernissen geführt haben. Das geschah auch aus Furcht vor politischen Auseinandersetzungen zwischen den äußeren Lagern und wohl aus Sorge vor unpopulären Entscheidungen. Wir brauchen gerade im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung eindeutige und weitgehend nicht auslegungsbedürftige gesetzliche Regelungen. Oder nehmen wir nur das Beispiel der Präventivhaft mit einer Höchstgrenze von zwei Monaten in Bayern versus Bundesländern ohne diese Regelung. Dass das Gefahrenabwehrrecht Ländersache ist und deshalb sehr unterschiedlich ausgestaltet wird, ist heute nur schwer vermittelbar.
Welche rechtlichen Bereiche meinen Sie konkret?
Prof. Matzdorf: Wir werden auch geänderte ausländerrechtliche Festlegungen treffen müssen. Letzteres umfasst die Prüfung der seinerzeit sogenannten „Abschiebehaft“ in einer zeitgemäßen und menschenwürdigen Form. Das Thema „Asylrecht“ oder dessen praktische Anwendung darf kein Tabuthema sein und zu dogmatischen politischen Diskussionen führen.
Ich persönlich würde gerne den Informationsaustausch zwischen Behörden verpflichtender festschreiben, damit sich im föderalistischen System keine Informationspools bilden, die aus einem Ressortdenken heraus nicht geteilt werden.
Für problematisch halte ich es allerdings, wenn diejenigen Organisationen, die stattliche Mittel zur Durchführung derartiger Programme erhalten, auch definieren dürfen, inwieweit sie erfolgreich sind.
In diesem Fall hat der mutmaßliche Täter an einem Deradikalisierungsprogramm teilgenommen. Wie erfolgreich sind solche Maßnahmen?
Prof. Matzdorf: Der „Erfolg“ solcher Programme ist in der Prävention eigentlich kaum messbar, insofern ist es schwer, hier eine quantitative Aussage zu treffen. Für problematisch halte ich es allerdings, wenn diejenigen Organisationen, die stattliche Mittel zur Durchführung derartiger Programme erhalten, auch definieren dürfen, inwieweit sie erfolgreich sind. Hier muss es mehr wissenschaftliche Begleitung und unabhängige Evaluationen geben. Sonst wird viel Geld „mit der Gießkanne“ verteilt, ohne den Grad der Wirksamkeit zu kennen. Das soll keine pauschale Negativaussage hinsichtlich der engagierten Menschen und Programme sein. Es geht hier um Klarheit, ob staatliche Mittel sinnvoll verwendet werden.
Sie waren selbst viele Jahre Polizist und bilden heute künftige Polizistinnen und Polizisten aus. Wie sprechen Sie mit Ihren Studierenden nach einem solchen Anschlag darüber? Was macht das mit jungen Menschen, die diesen Beruf bewusst gewählt haben?
Prof. Matzdorf: Wir geben unseren Studierenden am Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement den Raum, den sie brauchen, um sich gemeinsam mit uns mit dem Thema auseinanderzusetzen. Dabei erlebe ich sehr unterschiedliche Reaktionen. Ich lehre unter anderem in allen Studiengruppen des zweiten Studiensemesters des Bachelorstudiengangs gehobener Polizeivollzugsdienst. In einigen Gruppen kommt es zu intensiven Diskussionen, während andere eher verhaltener agieren und die Auseinandersetzung mit dem Thema anderweitig suchen. So habe ich es beispielsweise nach den Silvesterkrawallen 2024 erlebt.
Meine Kollegin Prof. Dr. Sandra Schmidt forscht zur Polizeikultur und bietet als Vertiefungsmodul ein eigenes Format an, in dem sie Studierenden die Möglichkeit gibt, so etwas aber auch die Reaktionen und die Interaktion innerhalb der Polizei nach einem derartigen Ereignis zu reflektieren. Das halte ich für notwendig. Gerade die Lehrenden, die vormals Polizeiangehörige waren, sind aus meiner Sicht besonders gefordert, hier einen Beitrag zu leisten.
Mein Eindruck ist, dass der überwiegende Teil der Studierenden sich eher bestätigt sieht in dem Berufswunsch und der Einstellung, Verantwortung für unser Land und unsere Werte zu übernehmen. Ihnen wird aber auch klar, dass die berufliche Realität sie herausfordern wird.
Welche Konsequenzen müssen jetzt gezogen werden?
Prof. Matzdorf: Der Aufschrei nach solchen schrecklichen Anschlägen ist immer der gleiche. Es wird sehr aktionistisch gehandelt, bevor das Ganze im Alltagsgeschehen wieder in den Hintergrund rückt. Genau das darf nach diesem tragischen Ereignis nicht passieren. Wir dürfen nicht aufhören, bei den politisch Verantwortlichen Aufarbeitung anzumahnen.
Wir müssen die gesamte Kette in den Blick nehmen, da die einzelnen Glieder einander bedingen: Wie funktioniert Integration, wie funktioniert Bildung, welche Angebote machen der Staat oder staatsnahe Organisationen wie NGOs. Dazu gehört auch, politische Entscheidungen kritisch zu hinterfragen. Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche ausgerechnet in Berlin-Neukölln zu kürzen, Integrations- und Sprachkurse zurückzufahren oder den Gewaltschutz für Kinder zu vernachlässigen, halte ich für kontraproduktiv.
Ebenso wichtig ist es, Fehlentwicklungen auf einem bestimmten Gebiet, in einer Wohngegend, bei einzelnen Gruppen oder einer individuellen Person frühzeitig zu erkennen. Haben wir gute „Frühwarnsysteme“? Erkennen wir Radikalisierung rechtzeitig und ermöglichen wir eine schnelle Intervention? Das kostet Geld, das muss die Politik bereitstellen.
Schließlich müssen wir die Sicherheitsbehörden so ausstatten, dass sie ihren Auftrag erfüllen können, mit zeitgemäßen rechtlichen Grundlagen, geeigneten technischen Möglichkeiten und dem notwendigen Fachpersonal. Moderne Instrumente wie eine Online-Observation, um nur ein Beispiel zu nennen, helfen nur dann, wenn sie rechtlich zulässig sind und die Polizei über die technische Ausstattung und das qualifizierte Personal dafür verfügt, sie auch einzusetzen.
Welche Rolle spielt die Justiz dabei?
Prof. Matzdorf: Über den Reformbedarf oder genau Reformstau bei der Justiz wird immer wieder diskutiert. Hier geht es dann eher um Sachmittelausstattung, Zuständigkeitsregelungen und vieles mehr. Wir müssen uns angesichts dieses Falls zudem fragen, ob die Rollenwahrnehmung der Justiz, wie wir sie in diesem Fall erlebt haben, dem entspricht, was heute noch zeitgemäß ist.
Auch über Präventivhaft und elektronische Fußfesseln wird wieder diskutiert. Sind das wirksame Instrumente?
Prof. Matzdorf: Die Zuständigkeit liegt im Gefahrenabwehrrecht, diese ist bei den Bundesländern verortet. Die haben ganz unterschiedliche Vorstellungen davon, wie stark dieses Mittel ist und wie es angewendet und ausgeweitet werden kann. Es wäre wünschenswert, ein bundeseinheitliches Bild zu haben. Ich warne dennoch vor zu großen Erwartungen. Präventivhaft verhindert nicht automatisch einen Anschlag. Es kann jedoch Möglichkeiten eröffnen, eine konkrete Gefährdungssituation auszusetzen und Erkenntnisse zu sammeln, um weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Insofern ist sie zu befürworten. Auch wenn eine Fußfessel Alarm auslöst, ist nicht sofort ein Polizeibeamter oder eine Polizeibeamtin zur Stelle, um die Kriminellen zu stoppen. Auch elektronische Fußfesseln entfalten nur Wirkung, wenn Personal, Technik und Rechtsgrundlagen vorhanden sind. Überwachungsmaßnahmen sind Eingriffe in die Grundrechte, die einer rechtlichen Einzelfallprüfung standhalten müssen.
Absolute Sicherheit gibt es nicht. Aber wir können unsere Sicherheitsbehörden stärken, mehr in wirksame Prävention investieren, diese begleitend evaluieren und Radikalisierung früher erkennen.
Wenn am Ende dieses Interviews nur ein Gedanke hängen bleiben soll, welcher wäre das?
Prof. Matzdorf:Absolute Sicherheit gibt es nicht. Aber wir können unsere Sicherheitsbehörden stärken, mehr in wirksame Prävention investieren, diese begleitend evaluieren und Radikalisierung früher erkennen. Zugleich müssen wir unsere offene Gesellschaft und damit eine gewisse Leichtigkeit bewahren. Genau darin liegen die eigentliche Herausforderung und eine Chance.
In meinen Kursen habe ich „Friedlich, aufmerksam und wehrhaft!“ als Formel geprägt. Das lässt sich auch auf den gesellschaftlichen Kontext übertragen und passt zu der Vision einer „wehrhaften Demokratie“.
Prof. Matzdorf, vielen Dank für das Gespräch.
Das Interview wurde aufgezeichnet von Sylke Schumann, Pressesprecherin der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.