ISAP-Programm des DAAD

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) stellt Mittel zur Förderung des Programms "Internationale Studien- und Ausbildungspartnerschaften (ISAP)" an Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften zur Verfügung.

ISAP-Programme des DAAD gibt es für eine bestimmte Laufzeit mit bestimmten Partnerhochschulen. Im Rahmen dieses Programmes können sowohl Studierende als auch Hochschullehrende gefördert werden.

ISAP-Stipendien können an teilnehmende Studierende unter folgenden Voraussetzungen vergeben werden:

  • Die Studierenden müssen entweder eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder als nichtdeutsche Studierende in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sein (mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen).
  • Studierende in Studiengängen mit Doppelabschlüssen können sich NICHT auf ISAP bewerben! Hierzu bietet der DAAD Alternativprogramme.
  • Es müssen mindestens 30 anrechenbare ECTS an der Partnerhochschule erreicht werden

Hochschullehrende erhalten ein Reisekostenstipendium nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG). Studierende können Reise- und Aufenthaltsstipendien für ein Auslandssemester an bestimmten Partnerhochschulen erhalten. Zur Zeit gibt es ISAP Programme mit den Partnerhochschulen Baruch College (CUNY) in New York (bis 31.07.2030), Hong Kong Baptist University (HKBU) (bis 31.07.2030) und der Macquarie University in Sydney, Australien (bis 31.08.2028).

Weiterförderungen und neue ISAP Programme werden fortlaufend neu beantragt. Bitte beim International Office nach dem Stand der Bewilligung durch den DAAD erkundigen.

Bewerbung

Bachelorstudierende des FB1 für Wirtschaftswissenschaften bewerben sich im Rahmen der Bewerbung auf einen Auslandsplatz ein Jahr vor Antritt des Auslandssemesters auf das ISAP Stipendium. Alle Studierenden mit einer Platzzusage für eine der o.g. Hochschulen werden vom International Office zum weiteren Verlauf der Bewerbung um das Stipendium kontaktiert (zweistufiges Verfahren). Maßgeblich für die Vergabe des Stipendiums sind die in der Auswahl zum Auslandsplatz vergebenen Punkte zum Notendurchschnitt und Leistungsfortschritt sowie bis zu 3 Punkte, die für die Beantwortung der Frage zur Motivation vergeben werden.

Hochschullehrende, die an eine der o.g. Partnerhochschulen reisen möchten, um gemeinsame Projekte zu initiieren, fortzuführen oder zu vertiefen und um dort Gastvorträge zu halten, wenden sich bitte an das International Office (siehe Kontaktdaten rechts).

Baruch College
Hong Kong Baptist University
Macquarie University
Monatliche Rate
1.400 €
1.525 €
1.325 €
Tagessätze für anteilige Monate
47 €
51 €
44 €
Monatl. Krankenversicherungspauschale
35 €
35 €
35 €
Einmalige Reisekostenpauschale
1.350 €
1.675 €
1.500 €
Insgesamt
bis zu ca. 7.266 €
bis zu ca. 7.547 €
max. 7.327€
Bewerbung möglich zum
Wintersemester
Wintersemester
Sommer- und Wintersemester

FAQs

Studierende der HWR Berlin mit überdurchschnittlicher akademischer Qualifikation, die im Rahmen der Bewerbung um ein Auslandsemester einen Studienplatz an den Partnerhochschulen HKBU, Baruch College oder Macquarie University erhalten haben. Beachten Sie bitte, dass die ISAP Projekte unterschiedliche Laufzeiten haben und sich die ausgewählten ISAP-Hochschulen jederzeit ändern können. Aus diesem Grund informieren Sie sich bitte nach dem aktuellen Stand auf unserer Website. Bewerben können sich Studierende mit deutscher Staatsangehorigkeit und Deutschen gleichgestellte Personen gemäß § 8 Abs. 1 Ziff. 2ff. und Abs. 2, Abs. 2a und Abs. 3 BAföG. Ebenfalls bewerben können sich nichtdeutsche Studierende, wenn sie in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen.

Im Falle einer Nominierung werden bei Studienaufenthalten Aufenthaltskostenpauschalen, Krankenversicherungs- und Reisekostenpauschale nach einer vom DAAD festgelegten Höhe gezahlt.

Zusätzlich zur normalen Auslandssemesterbewerbung mit Platzzusage, muss auf Aufforderung ein Motivationsschreiben (2.000 Zeichen) zu einer vorher definierten Frage eingereicht werden, in dem die Motivation für das Stipendium genauer erläutert wird.

Nachdem die Studierenden für ein Auslandssemester an einer der durch ISAP geförderten Partnerhochschulen ausgewählt wurden und den Studienplatz angenommen haben, wird eine Infomail über das ISAP Stipendium verschickt. Ab dann kann die Bewerbung (das Motivationsschreiben) im Mobility-Online Portal hochgeladen werden.

Die Stipendiaten werden darauf hingewiesen, dass die ISAP Förderung bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG angegeben werden muss. Die Verrechnung von ISAP- Förderleistungen mit den Leistungen des Auslands-BAföG erfolgt immer dort.

Ein ISAP-Stipendium schließt ein anderes DAAD-Stipendium (z.B. PROMOS, DAAD-Individualstipendien etc.), ein ERASMUS-Stipendium, ein Fulbright-Stipendium, sowie ein Deutschlandstipendium aus (Beurlaubung vom Deutschlandstipendium möglich).

Zweitstipendien deutscher und ausländischer (privater und öffentlicher) Einrichtungen werden nur dann auf die DAAD-Stipendienrate angerechnet, wenn und soweit sie die Pauschalierungsgrenze für Teilzeitbeschäftigte in Höhe von aktuell 556 Euro pro Monat übersteigen. 

Erhält die Stipendiatin /der Stipendiat Nebenleistungen wie Reisekosten und/oder Versicherungs-pauschale von einem Zweitstipendiengeber, so muss dies von der Stipendiatin/ von dem Stipendiaten unaufgefordert und unverzüglich in schriftlicher Form der Hochschule angezeigt werden, um die DAAD-Leistungen ggf. entsprechend reduzieren zu können. 

Bei Stipendien von Begabtenförderungswerken (u. a. Studienstiftung des deutschen Volkes, Avi-cenna-Studienstiftung, Cusanuswerk, Evangelisches Studienwerk Villigst, Hans-Böckler-Stiftung, Stif-tung der deutschen Wirtschaft, Konrad-Adenauer-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, Friedrich-Ebert-Stif-tung, Bundesstiftung Rosa Luxemburg, Friedrich-Naumann-Stiftung, Hanns-Seidel-Stiftung) gilt fol-gende Regelung: Die Förderung durch ein DAAD-Stipendium schließt die Inanspruchnahme eines Aus-landszuschlags der Begabtenförderungswerke aus. Die inlandsbezogenen Förderleistungen der Begabtenförderungswerke werden vollständig auf das ISAP-Stipendium angerechnet. Die Studienkostenpauschale (vormals Büchergeld) der Begabtenförde-rungswerke bleibt dagegen anrechnungsfrei.

Eine Nebentätigkeit ist eine Beschäftigung gegen Vergütung, die der Stipendienempfänger während der Laufzeit der Stipendienzusage ausübt und die seine Arbeitskraft ganz oder teilweise in Anspruch nimmt. 

Die Ausübung einer Nebentätigkeit ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der zuständigen Hochschule gestattet. Ausnahmen bilden obligatorische Praktika, die Teil der Bewerbung waren und für die keine Zustimmung erforderlich ist. 

Das Hauptkriterium für eine Zustimmung ist, dass die Nebentätigkeit den Stipendienzweck nicht ge-fährdet oder ihm widerspricht. 

Wenn die Vergütung (gesetzliches Netto) den Betrag von 556 Euro (aktuelle Pauschalierungsgrenze für Teilzeitbeschäftigte) monatlich übersteigt, wird der darüberhinausgehende Betrag auf das Stipen-dium angerechnet.

Es müssen 30 anrechenbare ECTS belegt werden.

Nein, es besteht keine Regelung bezüglich Sanktionen der Förderung bei weniger Credits auf dem Zeugnis. Die Teilnahme an den Kursen und Prüfungen sind jedoch verpflichtend.

Die Gelder werden erst dann ausgezahlt, wenn das Learning Agreement, das Certificate of Arrival, sowie ein gebuchtes Hinflugticket und eine Kopie der Bordkarte des Hinfluges vorliegen. Die Vorlage des Certificate of Arrival erhalten Sie vom International Office der HWR Berlin. Die Auszahlung der Reisekostenpauschale erfolgt vorab nach Vorlage eines bezahlten Flugtickets, die Aufenthaltspauschalen werden monatlich ausgezahlt in Abhängigkeit des Startdatums des Semesters im Ausland.

Das Learning Agreement/Studyplan muss mit Unterschrift der/des Studiengangsleiter*in vor der Ausreise bei Mobility Online hochgeladen werden. Eine Vorlage kann von der Moodle Seite des International Office heruntergeladen werden.

Nach Abschluss des Semesters muss eine Notenübersicht (Academic Transcript), ein gebuchtes Rückflugticket, eine Kopie der Bordkarte des Rückfluges und ein Erfahrungsbericht über Mobility Online hochgeladen werden.