Informationen zur Bewerbung

International Business Administration Exchange (IBAEx)

  • Studienabschluss
    Bachelor of Arts (B.A.)
  • Studienform
    Vollzeit
  • Regelstudienzeit
    8 Semester
  • Studienbeginn
    Wintersemester (1.10.)
  • Leistungspunkte (ECTS)
    240
  • Unterrichtssprache
    Deutsch / Englisch
  • Fachbereich / Zentralinstitut
    Fachbereich 1 Wirtschaftswissenschaften

Bewerbung mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung

Die HWR Berlin nimmt am Dialogorientierten Zulassungsverfahren DoSV teil. Die Bewerbung zum 1. Fachsemester in diesem Studiengang erfolgt papierlos über das Bewerbungsportal für das Dialogorientierte Serviceverfahren.

  • Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
  • alternativ fachgebundene Studienberechtigung nach § 11 BerlHG;
  • Englischkenntnisse
  • Auswahlverfahren (NC)

Für den Studiengang werden folgende Zulassungskriterien mit der angegebenen Gewichtung berücksichtigt:  

  • Qualifikationsnote (HZB): 40 %
  • Mathematiknote: 15%
  • Note Berufsausbildung: 10%
  • Erfahrung im Ausland: 15%
  • Schulisches oder außerschulisches Engagement: 20%
  • Zeugnis über die Berufsausbildung, falls vorhanden
  • Nachweis über schulisches oder außerschulisches Engagement (optional)
  • Nachweis für Auslandsaufenthalt (optional)

Akzeptiert werden folgende Auslandserfahrungen, sofern Sie im Bewerbungszeitraum mittels Nachweis belegt werden:

  • Aupair Zertifikat
  • High School Diploma
  • Praktikum/Arbeitsvertrag im Ausland
  • Ab dem X Lebensjahr im Ausland gelebt (Schulnachweise, Meldebescheinigung)
  • Studium im Ausland
  • Freiwilligen Dienst im Ausland

Nicht akzeptiert werden:

  • Urlaub
  • Work and Travel

Nachweis über Berufsausbildung

Nachweis einer einschlägigen, abgeschlossenen Berufsausbildung (S. Anlage der Zulassungsordnung für die Bachelor-Studiengänge des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin vom 13.12.2011)

Nachweis über schulisches oder außerschulisches Engagement

Akzeptiert werden u.a. folgende Engagements:

  • Schülersprecher
  • Klassensprecher
  • Einträge im Zeugnis über besondere schulische Leistungen
  • Mitgründung oder Leitung von AGs
  • Vom Verbänden/Vereinen: Tätigkeitsnachweis
  • Freiwilligen Dienst (In- und Ausland)

Nicht akzeptiert werden:

  • Teilnahme an Wettwerben
  • Teilnahme einzelnen Veranstaltungen
  • AG Teilnahme
  • Private Nachhilfe
  • Nachbarschaftshilfe ohne Verein

Der Nachweis der als Zugangsvoraussetzung geltenden Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 kann folgendermaßen erfolgen:

  • TOEFL (Test of English as a Foreign Language) mind. 543 Punkt PBT (Paper Based Test) , mind. 72 Punkte iBT (Internet Based Test)
  • IELTS (International English Language Testing System), mind. 5.5
  • TOEIC (Test of English for International Communication), mind. 785 Punkte
  • CPE (Cambridge Certificate of Proficiency in English), alle Stufen
  • BEC Higher (Cambridge Certificate C1 Business Higher)
  • CAE (Cambridge Certificate in Advanced English), alle Stufen
  • FCE (Cambridge First Certificate of English), min. Stufe C
  • oder alle Sprachnachweise, die einen Verweis darauf enthalten, dass die Sprachkompetenz der Stufe B2 des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (Council of Europe) für Sprachen erreicht wurde.

Bei Bewerber*innen,

  • die vor erfolgreichem Abschluss der Sekundarstufe II einen Englisch-Leistungskurs bzw. einen Kurs mit vergleichbarem Leistungsniveau belegt haben und dort mindestens die Note "gut" erzielt haben
  • oder ein Jahr lang ausschließlich in englischer Sprache unterrichtet wurden
  • oder mindestens ein Jahr lang an einer Schule, Hochschule oder einer anderen Institution im englischsprachigen Ausland verbracht haben
  • oder die eine Übersetzer- oder Dolmetscherausbildung abgeschlossen haben, 

kann die Auswahlkommission auf den Nachweis der Sprachkenntnisse verzichten.

Bewerbung ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie über keine deutschen Bildungsnachweise verfügen oder sich mit der Feststellungsprüfung (nur Kurs W oder WW) bewerben möchten, müssen zunächst bestimmte Basis-Zulassungsvoraussetzungen geprüft werden.

Zu diesem Zweck hat die HWR Berlin ihrem Bewerbungsverfahren ein externes Vorprüfverfahren vorangestellt, das durch die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (uni-assist) e. V. durchgeführt wird.

Für diesen Studiengang nimmt die HWR am DoSV „Dialogorientiertes Zulassungsverfahren“ teil. Dies gilt auch für die Bewerbungen mit ausländischen Zeugnissen oder Feststellungsprüfung.

  1. Sie registrieren sich bei Hochschulstart.
  2. Dort erhalten Sie eine BID- und BAN-Nummer.
  3. Sie registrieren sich bei UniAssist.

Die HWR Berlin lässt durch Uni ASSIST prüfen, ob folgende Basisvoraussetzungen vorliegen:

  • ein vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular inklusive Lebenslauf mit vollständigen Angaben bis zur Gegenwart,
  • alle Zeugnisunterlagen und Nachweise in der von der HWR Berlin geforderten Form,
  • die Hochschulzugangsberechtigung für den gewünschten Studiengang,
  • deutsche Sprachkenntnisse auf dem geforderten Niveau,
  • der Nachweis von ggf. zu erbringenden Testergebnissen

Neben den oben genannten Basisvoraussetzungen können noch weitere Nachweise und Unterlagen erforderlich sein, die ebenfalls zusammen mit den Bewerbungsunterlagen bei ASSIST eingereicht werden müssen, damit Ihre Bewerbung insgesamt vollständig und abschließend von der HWR Berlin weiterbearbeitet werden.

Der Nachweis sehr guter Deutschkenntnisse ist eine wesentliche Voraussetzung für die Bewerbung an der HWR Berlin. Die sprachliche Studierfähigkeit kann durch folgende Prüfungen nachgewiesen werden:

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang  mit dem Gesamtergebnis (DSH-2)
  • Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF) mit dem Ergebnis TDN4
  • Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung am Studienkolleg
  • Goethe Zertifikat C2 Großes deutsches Sprachdiplom
  • telc Deutsch C1 Hochschule

Dies gilt auch für Spätaussiedler/innen und Deutsche, die ihre HZB im Ausland erworben haben.

Vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse sind befreit:

  • Studienbewerber/innen für Studiengänge, die nicht in deutscher Sprache angeboten werden
  • Inhaber/innen ausländischer Zeugnisse, wenn aufgrund von bilateralen Abkommen oder sonstigen von der KMK und HRK getroffenen Vereinbarungen diese als hinreichende Sprachnachweise anerkannt werden

Der Nachweis der als Zugangsvoraussetzung geltenden Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 kann folgendermaßen erfolgen:

  • TOEFL (Test of English as a Foreign Language) mind. 543 Punkt PBT (Paper Based Test) , mind. 72 Punkte iBT (Internet Based Test)
  • IELTS (International English Language Testing System), mind. 5.5
  • TOEIC (Test of English for International Communication), mind. 785 Punkte
  • CPE (Cambridge Certificate of Proficiency in English), alle Stufen
  • BEC Higher (Cambridge Certificate C1 Business Higher)
  • CAE (Cambridge Certificate in Advanced English), alle Stufen
  • FCE (Cambridge First Certificate of English), min. Stufe C
  • oder alle Sprachnachweise, die einen Verweis darauf enthalten, dass die Sprachkompetenz der Stufe B2 des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (Council of Europe) für Sprachen erreicht wurde.

Bei Bewerber*innen,

  • die ein Jahr lang ausschließlich in englischer Sprache unterrichtet wurden
  • oder mindestens ein Jahr lang an einer Schule, Hochschule oder einer anderen Institution im englischsprachigen Ausland verbracht haben
  • oder die eine Übersetzer- oder Dolmetscherausbildung abgeschlossen haben, 

kann die Auswahlkommission auf den Nachweis der Sprachkenntnisse verzichten.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen bei Uni Assist ein:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • ein Lichtbild/Foto
  • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite)
  • bei Namensänderung die Heiratsurkunde bzw. die Urkunde über die Namensänderung
  • Kopie von Pass und Aufenthaltserlaubnis (wenn keine deutsche Staatsbürgerschaft vorliegt)
  • Ihre ausländische Hochschulzugangsberechtigung (HZB) und deren deutsche Übersetzung sowie sämtliche im Ausland erworbenen Zeugnisse und deren deutsche Übersetzung.

Bewerbung höheres Fachsemester

Wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule / Fachhochschule in einem wirtschaftswissenschaftlichen oder studienwunschverwandten Studiengang immatrikuliert sind bzw. waren, haben Sie die Möglichkeit, sich zum höheren Fachsemester zu bewerben.

Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte die Online-Bewerbung.

Bewerbungsfrist:

  • 01.06–15.07.
  • 01.12.–15.01.

Hierfür benötigen Sie anerkennungsfähige Studien- bzw. Prüfungsleistungen von mindestens 20 Leistungspunkte (credits) zum Zeitpunkt der Bewerbung. Für die Anerkennung müssen Sie sowohl Inhalte und Umfang (SWS) der Lehrveranstaltungen als auch Form und Ergebnis der Studien- bzw. Prüfungsleistungen nachweisen. Außerdem benötigen wir die jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen. Sollten die Inhalte der Lehrveranstaltungen nicht aus den o. g. Ordnungen hervorgehen, sind zusätzlich entsprechende Unterlagen wie bspw. detaillierte Vorlesungsverzeichnisse, Konzepte, Gliederungen, Vorlesungsskripte und dergleichen einzureichen.

Die Einstufung erfolgt in der Regel anhand der insgesamt anerkennungsfähigen Studien- und Prüfungsleistungen.

Die Teilnahme am Zulassungsverfahren zum höheren Fachsemester setzt voraus, dass Sie Ihren Prüfungsanspruch nicht verloren haben bzw. keine Prüfungsleistungen endgültig nicht bestanden wurden! (§ 14 Abs.3 BerlHG). Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Sie im Falle einer Zulassung dieses dann mit einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung nachweisen müssen.


Anerkennungen von Leistungen können nur bis

  1. Hochschulzugangsberechtigung
  2. Lebenslauf
  3. Lichtbild
  4. Kopie des Personalausweis bzw. Pass (Vor- und Rückseite) und Aufenthaltserlaubnis, wenn keine deutsche Staatsbürgerschaft besteht
  5. Bei Namensänderung eine Urkunde
  6. Nachweis aller bisherigen Studienzeiten in Form von Bescheinigungen, aus denen Studienbeginn und Anzahl der Hochschulsemester hervorgehen
  7. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  8. Exmatrikulationsbescheinigung/en von nicht mehr besuchten Hochschulen
  9. Nachweis/e über bestehenden Prüfungsanspruch der bisher besuchten Hochschule/n (Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Zeitpunkt der Bewerbung. Und eine weitere Unbedenklichkeitsbescheinigung mit aktuellem Datum zum Zeitpunkt der Immatrikulation, wenn noch Leistungen/Prüfungen nach der Bewerbung erfolgt sind.)
  10. Nachweise von bisher erbrachten Prüfungsleistungen (sowohl benotete als auch unbenotete und/oder nichtbestandene!)
  11. Nachweise über Umfang (SWS) und Inhalte der Lehrveranstaltungen sowie die Art der Prüfungsleistung/en
  12. Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen

Studienbewerber/innen, die in Deutschland bereits ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium abgeschlossen haben, reichen bitte zusätzlich ein:
Motivationsschreiben, Diplom, Bachelor oder anderer deutscher Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss einschließlich Gesamtnote.

Da Sie bereits Student bei der HWR Berlin, Fachbereich 1 - Wirtschaftswissenschaften sind, liegen uns bereits sämtliche Unterlagen von Ihnen vor. Diese Dokumente müssen Sie bei der Bewerbung für einen Studiengangswechsel nicht mehr vorlegen.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • Nachweis/e über bestehenden Prüfungsanspruch (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
  • Nachweise von bisher erbrachten Prüfungsleistungen (sowohl benotete als auch unbenotete und/oder nicht bestandene)

Information zur automatischen Kursanerkennung bei Studiengangswechsel innerhalb des Fachbereichs

Die HWR Berlin lässt durch UniAssist prüfen, ob folgende Basisvoraussetzungen vorliegen: 

  • ein vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular inklusive Lebenslauf mit vollständigen Angaben bis zur Gegenwart,
  • alle Zeugnisunterlagen und Nachweise in der von der HWR Berlin geforderten Form,
  • die Hochschulzugangsberechtigung für den gewünschten Studiengang,
  • deutsche Sprachkenntnisse auf dem geforderten Niveau,
  • der Nachweis von ggf. zu erbringenden Testergebnissen

Neben den oben genannten Basisvoraussetzungen können noch weitere Nachweise und Unterlagen erforderlich sein, die ebenfalls zusammen mit den Bewerbungsunterlagen bei ASSIST eingereicht werden müssen, damit Ihre Bewerbung insgesamt vollständig und abschließend von der HWR Berlin weiterbearbeitet werden.

Wichtige Fristen und Termine

01.06. - 15.07.

Bewerbungsfrist Wintersemester mit deutschen Bildungsnachweisen

01.06. - 15.07.

Bewerbungsfrist Wintersemester ohne deutsche Bildungsnachweise

Weitere Infos und Links