Forschungsethik & Integrität
Die HWR Berlin ist der wissenschaftlichen Integrität verpflichtet. Alle Forschenden sind zur Einhaltung ethischer Standards und guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet.
Hier finden Sie Informationen zu den verbindlichen Regelungen, Beratungsangeboten und Verfahren bei Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
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Gute wissenschaftliche Praxis
Die HWR Berlin hat eine verbindliche Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis verabschiedet, die den DFG-Kodex umsetzt. Diese Grundsätze sind für alle Forschenden an der Hochschule rechtlich bindend und bilden das Fundament redlicher Wissenschaft.
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Ethikkommission
Die Ethikkommission der HWR Berlin begutachtet Forschungsvorhaben auf ethische Unbedenklichkeit und berät Forschende in ethischen Fragen. Sie schützt Teilnehmende vor möglichen Risiken und bewertet die Vertretbarkeit von Forschungsprojekten.
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Kommission zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens
Bei Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens führt die ständige Untersuchungskommission förmliche Prüfverfahren durch. Das Verfahren folgt rechtsstaatlichen Grundsätzen und kann bei nachgewiesenem Fehlverhalten zu verschiedenen Sanktionen führen.
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Ombudswesen
Die HWR Berlin verfügt über eigene Ombudspersonen und ist Teil der gemeinsamen Berliner Ombudsstelle. Sie bieten vertrauliche Beratung zu Fragen der wissenschaftlichen Integrität und nehmen Hinweise zu möglichem Fehlverhalten entgegen.
Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Im Mai 2023 hat der Akademische Senat der HWR Berlin die „Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens“ verabschiedet. Die Hochschule versteht die Einhaltung dieser Grundsätze als eine selbstverständliche Voraussetzung wissenschaftlicher Arbeit.
Die Regelungen setzen den Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) in der Fassung vom September 2019 um. Sie sind für alle Personen, die im Bereich der HWR Berlin forschend oder forschungsunterstützend tätig sind, rechtlich verbindlich. Sie integrieren Regelungen der Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin vom 03.11.2009 und ersetzen diese.