Ombudswesen

Die HWR Berlin verfügt über eigene Ombudspersonen und ist Teil der gemeinsamen Berliner Ombudsstelle. Sie bieten vertrauliche Beratung zu Fragen der wissenschaftlichen Integrität und nehmen Hinweise zu möglichem Fehlverhalten entgegen.

Ombudsperson für wissenschaftliche Integrität der HWR Berlin

Die HWR Berlin verfügt über eine Ombudsperson und eine stellvertretende Ombudsperson, die als neutrale Vertrauenspersonen in Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis zur Verfügung stehen.

Alle Mitglieder und Angehörigen der HWR Berlin können sich vertraulich an die Ombudspersonen wenden bei:

Unabhängige und vertrauliche Beratung

Die Ombudspersonen arbeiten unabhängig von Weisungen der Hochschulleitung und anderen Hochschulorganen und auf Grundlage des in der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlichen Praxis beschriebenen Verfahrens. Alle Gespräche und Beratungen erfolgen streng vertraulich. Als qualifizierte Ansprechpartner tragen sie zur lösungsorientierten Konfliktvermittlung bei.

Verfahren bei Verdachtsfällen

Wenn konkrete Anhaltspunkte für wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegen, führt die Ombudsperson zunächst eine Vorprüfung durch:

  • Vertrauliche Prüfung der Verdachtsmomente
  • Aufforderung zur schriftlichen Stellungnahme der beschuldigten Person
  • Durchführung erforderlicher Ermittlungen
  • Entscheidung über Verfahrenseinstellung oder Weiterleitung an die Kommission zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlerverhaltens

Schutz für Hinweisgebende

Personen, die in gutem Glauben auf mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten hinweisen, werden geschützt. Ihre Identität wird vertraulich behandelt und grundsätzlich nicht ohne Einverständnis preisgegeben.

Kontakt

Ombudsperson für wissenschaftliche Integrität ist qua Amt der bzw. die Vorsitzende für Forschungs- und Nachwuchs-Kommisson (FNK):

Gemeinsame Ombudsstelle der Berliner Hochschulen

Die HWR Berlin hat sich zusammen mit 13 anderen Berliner Hochschulen zur Gründung einer gemeinsamen Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis zusammengeschlossen. Die Gründung erfolgt gemäß § 5a Abs. 3 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG). Die Geschäftsstelle ist zunächst für die ersten zwei Jahre (bis Oktober 2027) an der Freien Universität Berlin angesiedelt.
Die neue Einrichtung ergänzt bereits bestehende Strukturen an den Hochschulen und soll einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Sicherung des Vertrauens in die Wissenschaft leisten.

Aufgaben der Gemeinsamen Ombudsstelle

Die unabhängige, hochschulübergreifende Ombudsstelle übernimmt drei zentrale Kernaufgaben:

  • Empfehlungen: Entwicklung hochschulübergreifender Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis auf Basis anerkannter Qualitätsstandards
  • Evaluation: Durchführung von Qualitätsevaluationen einzelner Hochschulen auf Antrag
  • Prüfung von Einzelfällen: Untersuchung von Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, wenn eine Hochschule dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht selbst übernehmen kann

Wer kann die Gemeinsame Ombudsstelle anrufen?

Die Ombudsstelle steht allen Angehörigen der 14 beteiligten Berliner Hochschulen zur Verfügung - dazu gehören Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Professorinnen und Professoren.

Kontakt

Gemeinsame Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis der Berliner Hochschulen  
Zurzeit angesiedelt an der Freien Universität Berlin  
Dr. Thomas Weitner und Dr. Britta Anstötz 
E-Mail: ombudsperson@fu-berlin.de

Weitere Informationen:

Kontakt

Prof. Dr. Tim Lohse
Professur für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Angewandte Mikroökonomik

T +49-30-30877-1287


Prof. Dr. Berit Adam
Professur für Öffentliches Management

T +49 30 30877-2666


Sitzungstermine der Ethikkommission