Untersuchungskommission für wissenschaftliches Fehlverhalten
Die HWR Berlin verfügt über eine ständige Untersuchungskommission, die bei Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens förmliche Untersuchungen durchführt.
Die Kommission besteht aus vier stimmberechtigten Mitgliedern, davon mindestens drei Professorinnen und Professoren der Hochschule.
Aufgaben und Verfahren
Die Untersuchungskommission wird tätig, wenn die Ombudsperson nach einer Vorprüfung einen hinreichenden Tatverdacht feststellt. Das Verfahren erfolgt nach rechtsstaatlichen Grundsätzen unter Wahrung der Unschuldsvermutung und Vertraulichkeit.
Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt unter anderem vor bei:
- Falschangaben (Erfinden, Verfälschen von Daten oder Forschungsergebnissen)
- Unzulässiges Aneignen fremder wissenschaftlicher Leistungen (Plagiat, Ideendiebstahl)
- Beeinträchtigung der Forschungstätigkeit anderer
- Verletzung von Aufsichtspflichten oder Vertraulichkeit bei Begutachtungen
Untersuchungsverfahren
Die Kommission führt eine umfassende Prüfung durch, bei der sowohl die hinweisgebende als auch die beschuldigte Person angehört werden. Alle Beteiligten können einen Beistand hinzuziehen. Nach Abschluss der Untersuchung legt die Kommission der Hochschulleitung einen Untersuchungsbericht mit Sanktionsvorschlägen vor.
Mögliche Sanktionen
Je nach Schwere des Fehlverhaltens können verschiedene Maßnahmen verhängt werden, von schriftlichen Rügen über die Aufforderung zur Korrektur von Veröffentlichungen bis hin zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen oder der Einleitung eines Verfahrens zum Entzug akademischer Grade.
Zusammensetzung
Informationen zur aktuellen Besetzung der Untersuchungskommission erhalten Sie über das Gremieninformationssystem der HWR Berlin