Informationen zur Bewerbung
Öffentliche Verwaltung
- StudienabschlussBachelor of Arts (B.A.)
- StudienformVollzeit
- Regelstudienzeit6 Semester (180 ECTS) bzw. 7 Semester (210 ECTS)
- StudienbeginnWintersemester (1.10.), Sommersemester (1.4.)
- Leistungspunkte (ECTS)180
- UnterrichtsspracheDeutsch
- Fachbereich / ZentralinstitutFachbereich 3 Allgemeine Verwaltung
Bewerbung mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung
Die Bewerbung mit deutschen Bildungsnachweisen zum 1. Fachsemester in diesem Studiengang erfolgt papierlos über die Bewerbungsplattform der HWR Berlin (S.A.M.).
- Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
- alternativ fachgebundene Studienberechtigung nach § 11 BerlHG
Die Auswahl erfolgt
- nach Qualifikation (20 %), NC-Wert der HZB (z.B. Abitur)
- nach Qualifikation und beruflichen Vorkenntnissen (60 %), NC-Wert der HZB und Prüfungsnote der anerkannten Berufsausbildung werden in ein Punktesystem umgewandelt
- Wartezeit (20 %)
Bewerbung ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung
Wenn Sie über keine deutschen Bildungsnachweise verfügen oder sich mit der Feststellungsprüfung bewerben möchten, müssen zunächst bestimmte Basis-Zulassungsvoraussetzungen geprüft werden.
Bitte beachten:
Für diesen Studiengang werden nur anerkannt
Studienkolleg (Universität) - Schwerpunkte G und W
Studienkolleg (Fachhochschule) - Schwerpunkt SW
Zu diesem Zweck hat die HWR Berlin ihrem Bewerbungsverfahren ein externes Vorprüfverfahren vorangestellt, das durch die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (uni-assist) e. V. durchgeführt wird. Im Falle einer positiven Prüfung durch uni-assist werden die Bewerbungsunterlagen an die HWR weitergeleitet. Bitte benutzen Sie für Ihre Bewerbung das Antragsformular von
Folgende Sprachnachweise werden anerkannt:
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (Einstufung: DSH 2)
- das Zeugnis der Feststellungsprüfung (Studienkolleg)
- Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaf): Einstufung mindestens TDN 4 in allen Bereichen
Vom Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit befreit sind:
- Goethe-Zertifikat C 2 – Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
- In begründeten Einzelfällen kann ein Antrag auf Befreiung erteilt werden, wer über hinreichende Sprachkenntnisse verfügt, z.B. abgeschlossenes Germanistikstudium
Bewerbung höheres Fachsemester
Wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule / Fachhochschule in einem studienwunschverwandten Studiengang immatrikuliert sind bzw. waren, haben Sie die Möglichkeit, sich zum höheren Fachsemester zu bewerben.
Bewerbungsfrist Sommersemester 01.12.–15.01.
Bewerbungsfrist Wintersemester 01.06.–15.07.
Hierfür benötigen Sie anerkennungsfähige Studien- bzw. Prüfungsleistungen von mindestens 20 Semesterwochenstunden (SWS). Für die Anerkennung müssen Sie sowohl Lehrinhalte und Umfang (SWS) der Lehrveranstaltungen/Module als auch Form und Ergebnis der Prüfungsleistungen nachweisen. Außerdem benötigen wir die jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen. Sollten die Inhalte der Lehrveranstaltungen nicht aus den o. g. Ordnungen hervorgehen, sind zusätzlich entsprechende Unterlagen wie beispielsweise detaillierte Vorlesungsverzeichnisse, Konzepte, Gliederungen, Vorlesungsskripte und dergleichen einzureichen.
Die Einstufung erfolgt in der Regel anhand der insgesamt anerkennungsfähigen Studien- und Prüfungsleistungen.
Die Teilnahme am Zulassungsverfahren zum höheren Fachsemester setzt voraus, dass Sie Ihren Prüfungsanspruch nicht verloren haben bzw. keine Prüfungsleistungen endgültig nicht bestanden (Unbedenklichkeitsbescheinigung) wurden!
(§ 14 Abs.3 BerlHG)
Fragen rund um die Bewerbung
Fragen zur Zulassung und Immatrikulation
Büro für Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation
+49 30 30877-1800
bbzi@hwr-berlin.de
Sprechzeiten:
Mo 14:00–16:00 Uhr
Mi 10:00–12:00 Uhr
Do 14:00–16:00 Uhr
Wichtige Fristen und Termine
01.06. - 15.07.
Bewerbungsfrist Wintersemester mit deutschen Bildungsnachweisen
01.06. - 15.07.
Bewerbungsfrist Wintersemester ohne deutsche Bildungsnachweise
01.12. - 15.01.
Bewerbungsfrist Sommersemester mit deutschen Bildungsnachweisen
01.12. - 15.01.
Bewerbungsfrist Sommersemester ohne deutsche Bildungsnachweise