Informationen zur Bewerbung

International Security Management

  • Studienabschluss
    Master of Arts (M.A.)
  • Studienform
    Vollzeit
  • Regelstudienzeit
    4 Semester
  • Studienbeginn
    Sommersemester (1.4.)
  • Leistungspunkte (ECTS)
    120
  • Unterrichtssprache
    Englisch
  • Fachbereich / Zentralinstitut
    Fachbereich 5 Polizei und Sicherheitsmanagement

Bewerbung mit deutschem Bachelorabschluss

Bitte bewerben Sie sich online auf der Bewerbungsplattform der HWR Berlin (S.A.M.) und lesen die untenstehenden Informationen zur Bewerbung aufmerksam.

  1. erfolgreicher Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums mit mindestens 180 ECTSoder Nachweis einer Mindeststudiendauer des ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums über drei Jahre
  2. Nachweis von Englischkenntnissen auf Niveau-Stufe C1 oder höher (mindestens gehobenes B2) des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER; siehe untenstehende Liste der akzeptierten Testergebnisse und Tests). 

Da die Anzahl der Bewerbungen die zur Verfügung stehenden Studienplätze stark übersteigt, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.

Die Auswahl erfolgt lt. Zugangs- und Zulassungsordnung:

  1. nach Grad der im ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss ausgewiesenen Qualifikation (Durchschnittsnote)
  2. nach Gewichtung vorangegangener Studiengänge (fachspezifische Motivation und Eignung). Besonders geeignet sind vorangegangene Studiengänge mit klaren sicherheitsbezogenen Inhalten (z.B. International Relations, Sicherheitsmanagement, Rechtswissenschaften oder eine der Sozialwissenschaften (Politikwissenschaft, Soziologie, Psychologie u.a.). In der Regel ungeeignet sind Bewerbungen mit vorangegangenen Studiengängen wie Betriebswirtschaft / Business Administration, Accounting, Informatik oder Ingenieurwissenschaften. Diese Bewerbungen können in der Regel nur dann Berücksichtigung finden, wenn einschlägige Berufserfahrung vorhanden ist, das Vorstudium klare sicherheitsbezogene Inhalte aufweist und ein sehr guter Studienabschluss vorliegt.
  3. nach zusätzlichen fachlichen Vorqualifikationen (studienrelevante Vorausbildungen, Berufstätigkeiten mit Sicherheitsbezug oder Berufstätigkeiten mit international orientierten sozialwissenschaftlichen oder juristischen Inhalten), die außerhalb des Hochschulstudiums erworben wurden

Die Studienplatzvergabe erfolgt zu 80% nach dem Ergebnis des obenstehenden Auswahlverfahrens und zu 20% nach Wartezeit.

Sprachzertifikate dürfen nicht älter als 2 Jahre alt sein. Die erforderliche Mindestpunktzahl (C1 oder höher, mindestens gehobenes B2 in allen vier Prüfungskomponenten der Tests) für anerkannte Zertifikate beträgt dabei:

  • TOEFL iBT – 87 Punkte
  • IELTS – 6.5 in allen vier Komponenten
  • TOEIC 4 Skills – 1.233 Punkte
  • PTE Academic – 70 Punkte     
  • Cambridge English Scale – 173 Punkte
  • Oxford Test of English – 130 Punkte
  • UNIcert – UNIcert II (UNIcert III wird empfohlen)

Ausnahmen von der Vorlagepflicht eines Sprachtests sind nicht möglich (insbesondere werden vorangegangene englischsprachige Studien- oder Auslandsaufenthalte nicht anerkannt, sowie English als Lehrsprache in vorherigen Studiengängen). Auch der Hinweis, dass Englisch im Heimatland eine von mehreren Amtssprachen ist, kann den Test nicht ersetzen. 

Bitte beachten Sie, dass jegliche Sprachnachweise aus der Schulzeit, ein DAAD oder Medium of Instruction (MoI) Sprachzertifikat im Rahmen Ihrer Bewerbung nicht als Nachweis von Englischkenntnissen anerkannt werden können. Dies gilt ebenso für Duolingo-Tests u.Ä. 

Ihr Sprachnachweis wird nach dem Eingang Ihrer Bewerbung geprüft, nicht zuvor. Bitte sehen Sie von Nachfragen hierzu ab.

Bitte reichen Sie folgende Dokumente zum Abschluss Ihrer Bewerbung ein:

  1. Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses inkl. der Gesamtdurchschnittsnote, z.B. Bachelor-Zeugnis und -Urkunde 
    (als beglaubigte Kopie in deutscher oder englischer Sprache - sind Zeugnis und Urkunde in einer anderen Sprache verfasst, ist eine amtlich beglaubigte deutsche oder englische Übersetzung vorzulegen)

    oder (falls dies nicht zu einem Abschluss führte)

    Nachweis einer Mindeststudiendauer des ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums von drei Jahren, dem eine Bewertung nach dem European Credit Transfer System (ECTS) zugrunde liegt

    und

    ggf. Nachweise über weitere bereits erlangte Studienabschlüsse
     
  2. Nachweis der Anzahl der erworbenen ECTS-Leistungspunkte des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses 
    (insgesamt sowie je Modul, soweit im entsprechenden Studiengang ECTS-Leistungspunkte vergeben wurden)
     
  3. Nachweis über die in vorangegangenen Studiengängen absolvierten Module mit Sicherheitsbezug anhand von Modulbeschreibungen
     
  4. Nachweis über englische Sprachkenntnisse 
    (Niveau-Stufe C1 oder höher (mindestens B2), das Zertifikat darf nicht älter als zwei Jahre sein)
     
  5. Motivationsschreiben in englischer Sprache (maximal eine DIN A4-Seite), aus dem sich die Motivation für das Studium im International Security Management klar ergibt
     
  6. Aussagekräftiger, übersichtlicher und aktueller tabellarischer Lebenslauf in englischer Sprache
     
  7. Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung, z.B. Abitur (keine beglaubigte Kopie notwendig)
     
  8. Exmatrikulationsbescheinigung
     
  9. Kopie des Reisepasses oder Personalausweises (Vor- und Rückseite) und ggf. Kopie der Aufenthaltsgenehmigung
     
  10. Aussagekräftige und übersichtliche Nachweise zum Auswahlkriterium 03, soweit vorhanden (s. Abschnitt „Kriterien des Auswahlverfahrens“)

Bitte beachten Sie, dass E-Mails oder E-Mail-Ausdrucke nicht als gültiger Nachweis für die in Ihrer Bewerbung getätigten Angaben gelten.

Unterlagen aus Studienzeiten

01  Nachweis aller bisherigen Studienzeiten (auch wenn Sie nicht aktiv am Studienbetrieb teilgenommen haben sollten), aus denen sowohl die Anzahl der Hochschulsemester als auch die jeweilige Studiendauer (von-bis) hervorgehen

02  aktuelle Studien-/Immatrikulationsbescheinigung, aus der die Anzahl der Hochschulsemester hervorgeht

03  Exmatrikulationsbescheinigung/-en der Universität/-en bzw. Hochschule/-n, an der/denen Sie nicht mehr immatrikuliert sind

Studienbewerber*innen, die bis zum Bewerbungsschluss kein Zeugnis des ersten akademischen Abschlusses vorlegen können, aber bereits zur Abschlussprüfung oder Abschlussarbeit zugelassen sind, können sich mit einem Leistungsnachweis über alle bisher erbrachten Studienleistungen bewerben. Der Leistungsnachweis muss die bis dahin erreichte Durchschnittsnote und die Summe der erbrachten Leistungspunkte enthalten.

Nachzuweisen ist hierbei auch,

  1. dass die/der Bewerber*in sich im letzten Semester des Studiengangs, der zum ersten akademischen Abschluss führt, befindet,
  2. dass sie/er zur Abschlussprüfung oder Abschlussarbeit zugelassen ist und
  3. dass der erfolgreiche Abschluss der noch offenen Prüfungsleistung/-en im laufenden Semester zu erwarten ist.

Diese Studienbewerber*innen werden mit der Auflage zugelassen (vorläufige Zulassung), das noch fehlende Zeugnis bis zum Ende des ersten Fachsemesters vorzulegen. Anderenfalls erlischt die Zulassung zum Studium.

Wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule für angewandte Wissenschaften oder Universität in einem studienwunschverwandten Studiengang immatrikuliert sind bzw. waren, sind Sie verpflichtet, diese Leistungen bei Ihrer Bewerbung anzugeben. Im Rahmen der Möglichkeiten des Studiengangsturnus werden Sie bei einer Zusage in ein höheres Fachsemester eingestuft.

Bewerbung mit ausländischem Bachelorabschluss

Bitte lesen Sie die untenstehenden Informationen zur Bewerbung aufmerksam.

Wenn Sie keinen deutschen Bachelorabschluss besitzen, müssen zunächst bestimmte Zulassungsvoraussetzungen geprüft werden.

Zu diesem Zweck hat die HWR Berlin ihrem Bewerbungsverfahren ein externes Prüfverfahren vorangestellt, das durch die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen uni-assist e.V. durchgeführt wird. Im Falle einer positiven Prüfung durch uni-assist werden die Bewerbungsunterlagen an die HWR Berlin weitergeleitet. Die Bewerbung über uni-assist ist auch dann erforderlich, wenn Sie in Deutschland bereits einen anderen Masterabschluss erworben haben, Ihren Bachelorabschluss aber an einer nicht-deutschen Universität erlangt haben.

Bitte beachten Sie, dass uni-assist eine Bearbeitungsgebühr erhebt, welche in Abhängigkeit zur Anzahl Ihrer eingereichten Bewerbungen steht.

Nachdem Sie sich online registriert, die Online-Bewerbung eingereicht und die Bearbeitungsgebühr beglichen haben, senden Sie die erforderlichen, vollständigen Unterlagen per Post an folgende Adresse:

uni-assist e.V.
11507 Berlin
Deutschland

Uni-assist empfiehlt, Bewerbungen mindestens sechs Wochen vor Ende des Bewerbungszeitraums einzureichen, damit die Bearbeitung fristgerecht erfolgen kann.

  1. erfolgreicher Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums mit mindestens 180 ECTSoder Nachweis einer Mindeststudiendauer des ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums über drei Jahre
  2. Nachweis von Englischkenntnissen auf Niveau-Stufe C1 oder höher (mindestens gehobenes B2) des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER; siehe untenstehende Liste der akzeptierten Testergebnisse und Tests). 

Sprachzertifikate dürfen nicht älter als 2 Jahre alt sein. Die erforderliche Mindestpunktzahl (C1 oder höher, mindestens gehobenes B2 in allen vier Prüfungskomponenten der Tests) für anerkannte Zertifikate beträgt dabei:

  • TOEFL iBT – 87 Punkte
  • IELTS – 6.5 in allen vier Komponenten
  • TOEIC 4 Skills – 1.233 Punkte
  • PTE Academic – 70 Punkte     
  • Cambridge English Scale – 173 Punkte
  • Oxford Test of English – 130 Punkte
  • UNIcert – UNIcert II (UNIcert III wird empfohlen)

Ausnahmen von der Vorlagepflicht eines Sprachtests sind nicht möglich (insbesondere werden vorangegangene englischsprachige Studien- oder Auslandsaufenthalte nicht anerkannt, sowie English als Lehrsprache in vorherigen Studiengängen). Auch der Hinweis, dass Englisch im Heimatland eine von mehreren Amtssprachen ist, kann den Test nicht ersetzen. 

Bitte beachten Sie, dass jegliche Sprachnachweise aus der Schulzeit, ein DAAD oder Medium of Instruction (MoI) Sprachzertifikat im Rahmen Ihrer Bewerbung nicht als Nachweis von Englischkenntnissen anerkannt werden können. Dies gilt ebenso für Duolingo-Tests u.Ä. 

Ihr Sprachnachweis wird nach dem Eingang Ihrer Bewerbung geprüft, nicht zuvor. Bitte sehen Sie von Nachfragen hierzu ab.

Bitte reichen Sie folgende Dokumente zum Abschluss Ihrer Bewerbung ein:

  1. Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses inkl. der Gesamtdurchschnittsnote, z.B. Bachelor-Zeugnis und -Urkunde 
    (als beglaubigte Kopie in deutscher oder englischer Sprache - sind Zeugnis und Urkunde in einer anderen Sprache verfasst, ist eine amtlich beglaubigte deutsche oder englische Übersetzung vorzulegen)

    oder (falls dies nicht zu einem Abschluss führte)

    Nachweis einer Mindeststudiendauer des ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums von drei Jahren, dem eine Bewertung nach dem European Credit Transfer System (ECTS) zugrunde liegt

    und

    ggf. Nachweise über weitere bereits erlangte Studienabschlüsse
     
  2. Nachweis der Anzahl der erworbenen ECTS-Leistungspunkte des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (insgesamt sowie je Modul, soweit im entsprechenden Studiengang ECTS-Leistungspunkte vergeben wurden)
     
  3. Nachweis über die in vorangegangenen Studiengängen absolvierten Module mit Sicherheitsbezug anhand von Modulbeschreibungen
     
  4. Nachweis über englische Sprachkenntnisse (Niveau-Stufe C1 oder höher (mindestens B2), das Zertifikat darf nicht älter als zwei Jahre sein)
     
  5. Motivationsschreiben in englischer Sprache (maximal eine DIN A4-Seite), aus dem sich die Motivation für das Studium im International Security Management klar ergibt
     
  6. Aussagekräftiger, übersichtlicher und aktueller tabellarischer Lebenslauf in englischer Sprache
     
  7. Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung, z.B. Abitur (keine beglaubigte Kopie notwendig)
     
  8. Exmatrikulationsbescheinigung
     
  9. Kopie des Reisepasses oder Personalausweises (Vor- und Rückseite) und ggf. Kopie der Aufenthaltsgenehmigung
     
  10. Aussagekräftige und übersichtliche Nachweise zum Auswahlkriterium 03, soweit vorhanden (s. Abschnitt „Kriterien des Auswahlverfahrens“)

Bitte beachten Sie, dass E-Mails oder E-Mail-Ausdrucke nicht als gültiger Nachweis für die in Ihrer Bewerbung getätigten Angaben gelten.

Unterlagen aus Studienzeiten

  1. Nachweis aller bisherigen Studienzeiten (auch wenn Sie nicht aktiv am Studienbetrieb teilgenommen haben sollten), aus denen sowohl die Anzahl der Hochschulsemester als auch die jeweilige Studiendauer (von-bis) hervorgehen
  2. aktuelle Studien-/Immatrikulationsbescheinigung, aus der die Anzahl der Hochschulsemester hervorgeht
  3. Exmatrikulationsbescheinigung/-en der Universität/-en bzw. Hochschule/-n, an der/denen Sie nicht mehr immatrikuliert sind

Da die Anzahl der Bewerbungen die zur Verfügung stehenden Studienplätze stark übersteigt, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.

Die Auswahl erfolgt lt. Zugangs- und Zulassungsordnung:

  1. nach Grad der im ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss ausgewiesenen Qualifikation (Durchschnittsnote)
  2. nach Gewichtung vorangegangener Studiengänge (fachspezifische Motivation und Eignung). Besonders geeignet sind vorangegangene Studiengänge mit klaren sicherheitsbezogenen Inhalten (z.B. International Relations, Sicherheitsmanagement, Rechtswissenschaften oder eine der Sozialwissenschaften (Politikwissenschaft, Soziologie, Psychologie u.a.). In der Regel ungeeignet sind Bewerbungen mit vorangegangenen Studiengängen wie Betriebswirtschaft / Business Administration, Accounting, Informatik oder Ingenieurwissenschaften. Diese Bewerbungen können in der Regel nur dann Berücksichtigung finden, wenn einschlägige Berufserfahrung vorhanden ist, das Vorstudium klare sicherheitsbezogene Inhalte aufweist und ein sehr guter Studienabschluss vorliegt.
  3. nach zusätzlichen fachlichen Vorqualifikationen (studienrelevante Vorausbildungen, Berufstätigkeiten mit Sicherheitsbezug oder Berufstätigkeiten mit international orientierten sozialwissenschaftlichen oder juristischen Inhalten), die außerhalb des Hochschulstudiums erworben wurden

Die Studienplatzvergabe erfolgt zu 80% nach dem Ergebnis des obenstehenden Auswahlverfahrens und zu 20% nach Wartezeit.

Studienbewerber*innen, die bis zum Bewerbungsschluss kein Zeugnis des ersten akademischen Abschlusses vorlegen können, aber bereits zur Abschlussprüfung oder Abschlussarbeit zugelassen sind, können sich mit einem Leistungsnachweis über alle bisher erbrachten Studienleistungen bewerben. Der Leistungsnachweis muss die bis dahin erreichte Durchschnittsnote und die Summe der erbrachten Leistungspunkte enthalten.

Nachzuweisen ist hierbei auch,

  1. dass die/der Bewerber*in sich im letzten Semester des Studiengangs, der zum ersten akademischen Abschluss führt, befindet,
  2. dass sie/er zur Abschlussprüfung oder Abschlussarbeit zugelassen ist und
  3. dass der erfolgreiche Abschluss der noch offenen Prüfungsleistung/-en im laufenden Semester zu erwarten ist.

Diese Studienbewerber*innen werden mit der Auflage zugelassen (vorläufige Zulassung), das noch fehlende Zeugnis bis zum Ende des ersten Fachsemesters vorzulegen. Anderenfalls erlischt die Zulassung zum Studium.

Fragen rund um die Bewerbung

ZR Studierendenservice
Allgemeine Studienberatung

Fragen zur Immatrikulation

FB 4 Rechtspflege
Lukasz Zaremba
Masterbüro Campus Lichtenberg

Erreichbar: Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
9.00–14.00 Uhr
Persönliche Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Wichtige Fristen und Termine

15.09. – 15.12.

Bewerbungsfrist mit deutschem Hochschulabschluss

15.09. – 15.11.

Bewerbungsfrist ohne deutschen Hochschulabschluss