Informationen zur Bewerbung

International Business Management

  • Studienabschluss
    Bachelor of Arts (B.A.)
  • Studienform
    Vollzeit
  • Regelstudienzeit
    8 Semester
  • Studienbeginn
    Wintersemester (1.10.), Sommersemester (1.4.)
  • Leistungspunkte (ECTS)
    240
  • Unterrichtssprache
    Englisch
  • Fachbereich / Zentralinstitut
    Fachbereich 1 Wirtschaftswissenschaften

Bewerbung mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung

Bewerben Sie sich bitte online über die Bewerbungsplattform der HWR Berlin (S.A.M.) und laden Sie dort alle geforderten Unterlagen hoch (Hochschulzugangsberechtigung, Sprachnachweise für Englisch und eine zweite Fremdsprache).

Der Bewerbung ist ein Lebenslauf im Umfang von einer Seite in deutscher oder englischer Sprache sowie ein Motivationsschreiben in englischer Sprache beizufügen welches die Studienmotivation und Eignung des Bewerbers für den Studiengang näher begründet. Das Schreiben soll die Länge von insgesamt 300 Wörtern / eine DIN A4-Seite nicht überschreiten.

  • Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
  • alternativ fachgebundene Studienberechtigung nach § 11 BerlHG;
  • Nachweis über sehr gute Englischkenntnisse (B2)
  • Nachweis über Kenntnisse auf dem Niveau A2 einer zweiten Sprache (Französisch oder Spanisch).

Bewerber aus Deutschland und anderen EU Ländern können Bonuspunkte erhalten für:

  • eine einschlägig kaufmännische Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige einschlägig kaufmännische Berufstätigkeit (bitte Nachweis beifügen)
  • eine Vorbildung auf Grund des erfolgreichen Besuchs eines besonderen studienvorbereitenden Kurses einer Schule (bitte Nachweis beifügen)
  • bilinguale Sprachkompetenz (Europäischer Referenzrahmen für Sprachen mindestens C 1) in Englisch und einer weiteren Amtssprache der EU, die nicht die Landessprache der Bewerberin/des Bewerbers ist (bitte Nachweis beifügen)

Bewerber aus Nicht-EU Ländern werden ausschließlich nach der Eignung, das heißt nach der in der Hochschulzugangsberechtigung ausgewiesenen Qualifikation (Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung) zugelassen.

Der Nachweis der als Zugangsvoraussetzung geltenden Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 kann folgendermaßen erfolgen:

  • TOEFL (Test of English as a Foreign Language) mind. 543 Punkt PBT (Paper Based Test) , mind. 72 Punkte iBT (Internet Based Test)
  • IELTS (International English Language Testing System), mind. 5.5
  • TOEIC (Test of English for International Communication), mind. 785 Punkte
  • CPE (Cambridge Certificate of Proficiency in English), alle Stufen
  • BEC Higher (Cambridge Certificate C1 Business Higher)
  • CAE (Cambridge Certificate in Advanced English), alle Stufen
  • FCE (Cambridge First Certificate of English), min. Stufe C
  • oder alle Sprachnachweise, die einen Verweis darauf enthalten, dass die Sprachkompetenz der Stufe B2 des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (Council of Europe) für Sprachen erreicht wurde.

Bei Bewerber*innen,

  • die vor erfolgreichem Abschluss der Sekundarstufe II einen Englisch-Leistungskurs bzw. einen Kurs mit vergleichbarem Leistungsniveau belegt haben und dort mindestens die Note "gut" erzielt haben
  • oder ein Jahr lang ausschließlich in englischer Sprache unterrichtet wurden
  • oder mindestens ein Jahr lang an einer Schule, Hochschule oder einer anderen Institution im englischsprachigen Ausland verbracht haben
  • oder die eine Übersetzer- oder Dolmetscherausbildung abgeschlossen haben, 

kann die Auswahlkommission auf den Nachweis der Sprachkenntnisse verzichten.

Nachweis über Grundkenntnisse einer zweiten Sprache (Französisch, Spanisch A2).

  • alle Sprachnachweise, die einen Verweis darauf enthalten, dass die Sprachkompetenz der Stufe A2 des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Council of Europe) erreicht wurde
  • oder Französisch- oder Spanisch-Leistungskurs
  • oder ein mindestens einjähriger Aufenthalt an einer französisch- bzw. spanischsprachigen Schule oder Hochschule
  • oder vier Jahre Französisch- oder Spanischunterricht (Klassenstufe 7 - 10)  bzw. drei Jahre Spanisch- oder Französischunterricht in der Schule bis in die Sekundarstufe II
  1. Hochschulzugangsberechtigung in beglaubigter Kopie
  2. Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
  3. Nachweis über ausreichende Kenntnisse in English und der zweiten Fremdsprache (beglaubigte Kopien der Sprachzeugnisse)
  4. Motivationsschreiben in englischer Sprache
  5. Lebenslauf in englischer oder deutscher Sprache
  6. ggf. Nachweise über Berufsausbildung/Berufstätigkeit, über bilinguale Sprachkompetenz oder Vorbildung auf Grund des Besuchs eines studienvorbereitenden Kurses bezogen auf die Bonuspunkte
  7. in Sonderfällen ggf. weitere Unterlagen

Bewerbung ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie über keine deutschen Bildungsnachweise verfügen oder sich mit der Feststellungsprüfung (nur Kurs W oder WW) bewerben möchten, müssen zunächst bestimmte Basis-Zulassungsvoraussetzungen geprüft werden.

Zu diesem Zweck hat die HWR Berlin ihrem Bewerbungsverfahren ein externes Vorprüfverfahren vorangestellt, das durch die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (uni-assist) e. V. durchgeführt wird.

Bewerber*innen ohne deutsches Abitur bewerben sich online über Uni Assist. Die vollständigen Unterlagen müssen in digitaler Form, d.h. im Bewerbungsportal von uni-assist hochgeladen werden.

Studierende mit einem ausländischen Schulabschluss, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen den Nachweis von Grundkenntnissen in Deutsch erbringen, da sie als zweite Fremdsprache Deutsch belegen werden. Anerkannt werden alle Sprachnachweise, die mindestens der Stufe A2 des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen (z.B. Test "Start Deutsch" vom Goethe Institut).

Folgende Nachweise können als Äquivalent anerkannt werden:

  • ein Mindestumfang von 200 Deutsch-Unterrichtsstunden (Teilnahmebescheinigungen ohne Note oder Beurteilung sowie Anmeldungen zu Sprachkursen werden nicht anerkannt)

Der Nachweis der als Zugangsvoraussetzung geltenden Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 kann folgendermaßen erfolgen:

  • TOEFL (Test of English as a Foreign Language) mind. 543 Punkt PBT (Paper Based Test) , mind. 72 Punkte iBT (Internet Based Test)
  • IELTS (International English Language Testing System), mind. 5.5
  • TOEIC (Test of English for International Communication), mind. 785 Punkte
  • CPE (Cambridge Certificate of Proficiency in English), alle Stufen
  • BEC Higher (Cambridge Certificate C1 Business Higher)
  • CAE (Cambridge Certificate in Advanced English), alle Stufen
  • FCE (Cambridge First Certificate of English), min. Stufe C
  • oder alle Sprachnachweise, die einen Verweis darauf enthalten, dass die Sprachkompetenz der Stufe B2 des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (Council of Europe) für Sprachen erreicht wurde.

Bei Bewerber*innen,

  • die ein Jahr lang ausschließlich in englischer Sprache unterrichtet wurden
  • oder mindestens ein Jahr lang an einer Schule, Hochschule oder einer anderen Institution im englischsprachigen Ausland verbracht haben
  • oder die eine Übersetzer- oder Dolmetscherausbildung abgeschlossen haben, 

kann die Auswahlkommission auf den Nachweis der Sprachkenntnisse verzichten.

  1. Hochschulzugangsberechtigung in der Originalsprache
  2. Beglaubigte Übersetzung sofern die Hochschulzugangsberechtigung nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegt
  3. Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
  4. Nachweis über ausreichende Kenntnisse in English und der zweiten Fremdsprache (beglaubigte Kopien der Sprachzeugnisse)
  5. Motivationsschreiben in englischer Sprache
  6. Lebenslauf in englischer oder deutscher Sprache

Bewerber aus Deutschland und anderen EU Ländern können Bonuspunkte erhalten für:

  • kaufmännische Berufsausbildung/ oder mindestens 2 Jahre kaufmännische Berufstätigkeit (bitte Nachweise beifügen)
  • Vorbildung auf Grund des erfolgreichen Besuchs eines besonderen studienvorbereitenden Kurses einer Schule (bitte Nachweis beifügen)
  • bilinguale Sprachkompetenz (Europäischer Referenzrahmen für Sprachen mindestens C 1) in Englisch und einer weiteren Amtssprache der EU, die nicht die Landessprache der Bewerberin/des Bewerbers ist (bitte Nachweis beifügen)

Bewerber aus Nicht-EU Ländern werden ausschließlich nach der Eignung zugelassen.

Bewerbung höheres Fachsemester

Wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule / Fachhochschule in einem wirtschaftswissenschaftlichen oder studienwunschverwandten Studiengang immatrikuliert sind bzw. waren, haben Sie die Möglichkeit, sich zum höheren Fachsemester zu bewerben.

Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte die Online-Bewerbung.

Bewerbungsfrist:

  • 01.06–15.07.
  • 01.12–15.01.

Hierfür benötigen Sie anerkennungsfähige Studien- bzw. Prüfungsleistungen von mindestens 20 Leistungspunkte (credits) zum Zeitpunkt der Bewerbung. Für die Anerkennung müssen Sie sowohl Inhalte und Umfang (SWS) der Lehrveranstaltungen als auch Form und Ergebnis der Studien- bzw. Prüfungsleistungen nachweisen. Außerdem benötigen wir die jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen. Sollten die Inhalte der Lehrveranstaltungen nicht aus den o. g. Ordnungen hervorgehen, sind zusätzlich entsprechende Unterlagen wie bspw. detaillierte Vorlesungsverzeichnisse, Konzepte, Gliederungen, Vorlesungsskripte und dergleichen einzureichen.

Die Einstufung erfolgt in der Regel anhand der insgesamt anerkennungsfähigen Studien- und Prüfungsleistungen.

Die Teilnahme am Zulassungsverfahren zum höheren Fachsemester setzt voraus, dass Sie Ihren Prüfungsanspruch nicht verloren haben bzw. keine Prüfungsleistungen endgültig nicht bestanden wurden! (§ 14 Abs.3 BerlHG). Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Sie im Falle einer Zulassung dieses dann mit einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung nachweisen müssen.


Anerkennungen von Leistungen können nur bis

  1. Hochschulzugangsberechtigung
  2. Lebenslauf
  3. Lichtbild
  4. Kopie des Personalausweis bzw. Pass (Vor- und Rückseite) und Aufenthaltserlaubnis, wenn keine deutsche Staatsbürgerschaft besteht
  5. Bei Namensänderung eine Urkunde
  6. Nachweis aller bisherigen Studienzeiten in Form von Bescheinigungen, aus denen Studienbeginn und Anzahl der Hochschulsemester hervorgehen
  7. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  8. Exmatrikulationsbescheinigung/en von nicht mehr besuchten Hochschulen
  9. Nachweis/e über bestehenden Prüfungsanspruch der bisher besuchten Hochschule/n (Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Zeitpunkt der Bewerbung. Und eine weitere Unbedenklichkeitsbescheinigung mit aktuellem Datum zum Zeitpunkt der Immatrikulation, wenn noch Leistungen/Prüfungen nach der Bewerbung erfolgt sind.)
  10. Nachweise von bisher erbrachten Prüfungsleistungen (sowohl benotete als auch unbenotete und/oder nichtbestandene!)
  11. Nachweise über Umfang (SWS) und Inhalte der Lehrveranstaltungen sowie die Art der Prüfungsleistung/en
  12. Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen

Studienbewerber/innen, die in Deutschland bereits ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium abgeschlossen haben, reichen bitte zusätzlich ein:
Motivationsschreiben, Diplom, Bachelor oder anderer deutscher Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss einschließlich Gesamtnote.

Da Sie bereits Student bei der HWR Berlin, Fachbereich 1 - Wirtschaftswissenschaften sind, liegen uns bereits sämtliche Unterlagen von Ihnen vor. Diese Dokumente müssen Sie bei der Bewerbung für einen Studiengangswechsel nicht mehr vorlegen.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • Nachweis/e über bestehenden Prüfungsanspruch (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
  • Nachweise von bisher erbrachten Prüfungsleistungen (sowohl benotete als auch unbenotete und/oder nicht bestandene)

Information zur automatischen Kursanerkennung bei Studiengangswechsel innerhalb des Fachbereichs

Die HWR Berlin lässt durch UniAssist prüfen, ob folgende Basisvoraussetzungen vorliegen: 

  • ein vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular inklusive Lebenslauf mit vollständigen Angaben bis zur Gegenwart,
  • alle Zeugnisunterlagen und Nachweise in der von der HWR Berlin geforderten Form,
  • die Hochschulzugangsberechtigung für den gewünschten Studiengang,
  • deutsche Sprachkenntnisse auf dem geforderten Niveau,
  • der Nachweis von ggf. zu erbringenden Testergebnissen

Neben den oben genannten Basisvoraussetzungen können noch weitere Nachweise und Unterlagen erforderlich sein, die ebenfalls zusammen mit den Bewerbungsunterlagen bei ASSIST eingereicht werden müssen, damit Ihre Bewerbung insgesamt vollständig und abschließend von der HWR Berlin weiterbearbeitet werden.

Fragen rund um die Bewerbung

ZR Studierendenservice
Allgemeine Studienberatung

Fragen zur Zulassung und Immatrikulation

FB 1 Wirtschaftswissenschaften
Studienbüro IBMAN

+49 30 30877-1086
+49 30 30877-1247

Sprechzeiten

Raum B 1.27 oder B 0.05
Di 10.30–12.30 Uhr
Do 14.00–16.00 Uhr

Wichtige Fristen und Termine

01.06. - 15.07.

Bewerbungsfrist Wintersemester mit deutschen Bildungsnachweisen

01.12. - 15.01.

Bewerbungsfrist Sommersemester mit deutschen Bildungsnachweisen

01.05. - 15.07.

Bewerbungsfrist Wintersemester ohne deutsche Bildungsnachweise

01.11. - 15.01.

Bewerbungsfrist Sommersemester ohne deutsche Bildungsnachweise

Weitere Infos und Links

Hinweise zur Zulassung (PDF)